Wieder frei
Der Mann, der Anfang März wegen Mordversuchs an seiner Ex verhaftet wurde, ist wieder auf freiem Fuß. Mit Auflagen.
von Thomas Vikoler
Er würgte und verprügelte Anfang März seine 40-jährige Ex-Partnerin am Eingang von deren Wohnung in Vahrn – ihr Sohn fuhr dazwischen und rettete ihr möglicherweise das Leben. Der Mann, ein 44-jähriger Brixner, wurde daraufhin von der Polizei wegen des Verdachts des Mordversuchs festgenommen ins Bozner Gefängnis gebracht. Dort verbrachte er mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Laut der entsprechenden richterlichen Verfügung bestand die Gefahr einer Tatwiederholung.
Vor einigen Tagen hat der zuständige Voruntersuchungsrichter die Vorbeugemaßnahme aufgehoben – der Tatverdächtige durfte das Gefängnis verlassen und befindet sich auf freiem Fuß. Allerdings mit Auflagen: Es gilt für ihn ein Annäherungsverbot an die Ex-Partnerin, außerdem ein Verbot, das Gebiet der Region Trentino Südtirol zu betreten. Außerdem muss sich der Brixner regelmäßig bei der Polizei melden.
Sein Anwalt Nicola Nettis hat die Haftentlassung beim Voruntersuchungsrichter auch mit dem Argument erwirkt, dass er seine berufliche Tätigkeit ausüben müsse. Der Mann ist Inhaber einer Firma, die er offenbar auch von außerhalb der Region aus lenken kann.
Während er bei der Haftprüfung schwieg, hat er gegenüber seinem Verteidiger erklärt, er könne sich sein Verhalten an jenem Tag Anfang März nicht erklären. Er sei selbst schockiert darüber.
Die 40-jährige Ex-Partnerin hatte sich bei der Attacke vor ihrer Wohnung verschiedene Verletzungen am Kopf und am Hals zugezogen.
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Kommentare (3)
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nobodyistperfect
Bravo Richter – Natürlich wird er freigelassen, damit er sie das nächstemal … Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Justizia mehr auf der Seite der Täter, als der Opfer steht.
pingoballino1955
Er ist Unternehmer? Alles verstanden,wehe wenn es ein Rentner wäre,auch alles verstanden? la legge é uguale per tutti? Art 1?
dn
Wahnsinn! Wer ernennt denn solche Richter. Darf sich der Bürger in einem solchen Rechtssystem sicher fühlen? Wer bezahlt diese Richter? Für welche Leistung?