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Schwacher Trost

Thomas Ladurner

Der Freispruch des OLG Trient für den Meraner Anwalt Thomas Ladurner in der Sachwalter-Causa ist rechtskräftig. Die beantragte Rückerstattung der Prozesskosten und ungerechtfertigte Haft können seinen Schaden freilich nicht wiedergutmachten.

von Thomas Vikoler

„Sein Leben hat durch das Strafverfahren eine völlig neue Richtung genommen“. Das sagt der Bozner Anwalt Fabrizio Francia über seinen Kollegen (und Mandanten) Thomas Ladurner. Ladurner wurde im Mai 2014 unter dringendem Tatverdacht in den Hausarrest überstellt, eine von ihm als Sachwalter betreute Meraner Seniorin übervorteilt zu haben.

Ein Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der sich in zwischen als völlig haltlos herausgestellt. Ladurner, der nach seiner Verhaftung seine Stelle als Anwalt verlor und nicht mehr Präsident des SC Meran bleiben konnte, wurde von drei Gerichten freigesprochen. Zunächst nach einem langen Prozess am Landesgericht, dann vom Oberlandesgericht Bozen. Nach einem Rekurs der Generalstaatsanwaltschaft ordnete die Kassation einen neuen Berufungsprozess am OLG Trient an – mit der Vorgabe, die vermeintliche Belastungszeugin Olga Barisheva, Pflegerin der Meraner Seniorin, anzuhören.

Am 20. Juli vergangenen Jahres sprach das Trienter Berufungsgericht Ladurner von allen ursprünglichen Vorwürfen, darunter Unterschlagung, frei. Im Gegensatz zu den Kollegen der Bozner OLG-Außensektion stellte es fest, dass Barishevas – die seit Jahren für die italienische Justiz unauffindbar ist und sich möglicherweise in ihrem Herkunftsland Ukraine aufhält – Aussagen gegen Ladurner völlig widersprüchlich und somit nicht glaubhaft waren. Die Bozner Richter hatten vornehmlich das Verhalten Barishevas vornehmlich in moralischer Hinsicht gerügt.

Auf jedem Fall ist der Trienter Freispruch für den Meraner Anwalt inzwischen in Rechtskraft erwachsen, nachdem die dortige Generalstaatsanwaltschaft auf eine Kassationsbeschwerde verzichtete.

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Kommentare (6)

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  • foerschtna

    Das Traurige an der italienischen Strafprozessordnung ist ja auch, dass der Angeklagte auch im Falle eines Freispruchs, zusätzlich zu den erlittenen moralischen und ökonomischen Schäden, meistens auch auf dem Großteil der Prozesskosten sitzen bleibt. Es gibt zwar seit 2021 einen staatlichen Fonds für solche Fälle, der ist aber mit völlig ungenügenden Mitteln ausgestattet. Man sollte die Staatsanwälte zumindest für einen Teil der Prozesskosten persönlich haftbar machen, dann würden Anklageerhebungen sicherlich mit größerer Sorgfalt gemacht werden.

  • robby

    Staatsanwälte UND Richter müssen für ihre Fehler auch persönlich haftbar gemacht werden. Ihre Fehler haben ungeheure Auswirkung auf das Leben der zu Unrecht beschuldigten und verurteilten Menschen.

  • andreas69

    Ein Richter ist kein Hellseher. Er muss sich an Fakten halten. Die Tatsache, dass eine Zeugin nachträglich „unauffindbar“ sei, ist suspekt. Der Richter kann dies nur zur Kenntnis nehmen. Wahrheit ist nicht immer Wahrheit!

  • artimar

    Prozesse sind manchmal schwieriger als das Schwimmen über den Ärmelkanal. Dabei haben Anwälte bekanntlich die besseren Karten als gewöhnliche Bürger-innen. So wohl auch hier.

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