Pflege in Not
Der Team-K-Politiker Franz Ploner kritisiert die bürokratischen Hürden für Pflegekräfte, die aus dem Ausland nach Südtirol zurückkehren wollen.
von Matthias Kofler
Neben den Ärzten, die aus dem Ausland nach Südtirol zurückkehren und ihre berufliche Laufbahn hier fortsetzen wollen, bestehen auch für Pflegekräfte, die im Ausland tätig sind oder ihre Ausbildung in Österreich oder Deutschland abgeschlossen haben, enorme bürokratische Hürden, um ihre Tätigkeit in ihrer „Heimat“ fortzusetzen. Wie Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher in der Antwort auf eine Team-K-Landtagsanfrage mitteilt, ist es aufgrund des Pflegekräfte- und Gesundheitsfachkräftemangels bis Ende 2025 möglich, Anstellungen in Abweichung der Anerkennung der Berufsqualifikation vorzunehmen, soweit diese die Berufsbefähigung im Land, wo sie die Qualifikation erlangt haben, besitzen. Die Pflegekräfte müssen dort in das entsprechende Berufsalbum bzw. -register eingetragen sein. Für das Anerkennungsdekret der Berufsqualifikationen, das vom römischen Gesundheitsministerium ausgestellt wird, benötigen sie ein Diplom, die EU-Konformitätserklärung und das sogenannte „Good Standing“.
Die in Tirol ausgebildeten Pflegekräfte aus Südtirol müssen sich folglich nach Beendigung der Ausbildungszeit in das Gesundheitsberufsregister in Tirol/Österreich eintragen, um die EU-Konformitätsbescheiningung und das Good Standing beantragen zu können. Das Land Südtirol kann zwar Gleichwertigkeitserklärungen für „nichtärztliches Gesundheitspersonal“ aufgrund des nachgewiesenen Bedarfes ausstellen. Es ist aber nicht befugt, die EU-Richtlinie direkt anzuwenden. Dies steht nur dem Gesundheitsministerium zu. Für die Gleichwertigkeitserklärung können EU-BürgerInnen ansuchen, die ihre Ausbildung in einem Land des deutschen Sprachraums (Schweiz inbegriffen) absolviert haben. Die Gleichwertigkeitserklärung gilt allerdings nur innerhalb Südtirols. Der Antrag wird an das Landesamt für Gesundheitsordnung gestellt. Die Gesuche werden in der zuständigen Fachkommission behandelt. Die Ausbildungen und Voraussetzungen müssen mit denen, die in Italien vorgesehen sind, verglichen werden. Wenn sie übereinstimmen, wird die Gleichwertigkeit erlassen. Die Bearbeitungszeit für die Gesuche beträgt eineinhalb bis zwei Monate, da das Amt ein obligatorisches Gutachten beim Gesundheitsministerium einholen muss.
Die gesamte Anerkennungsprozedur ist also sehr zeitaufwendig – im Schnitt dauert sie drei Monate – und mit Kosten verbunden. Franz Ploner, ehemaliger Primar am Krankenhaus Sterzing und nunmehriger Landtagsabgeordneter des Team K, wurde von etlichen Absolventen, die die Krankenpflegeausbildung in Tirol absolviert hatten, auf die Problematik hingewiesen. „Angesichts des enormen Pflegenotstandes sollten alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, damit Südtirol als attraktiver Arbeitsstandort international bestehen kann“, fordert Ploner.
Gerade die Minimierung des bürokratischen Aufwands zähle zu den wichtigsten Maßnahmen. Wenn die Landesregierung Ausbildungsplätze für die Pflege in Nordtirol „einkaufe“, so müsste sie auch dafür sorgen, dass nach der Ausbildung die Anerkennungsprozedur über die entsprechenden Landesämter organisiert und auch finanziert wird, so der Team-K-Politiker. Außerdem sei davon auszugehen, dass für viele Absolventen die Motivation, nach Südtirol zurückzukehren, nicht mehr gegeben ist, wenn sich diese in das Krankenpflegeverzeichnis in Tirol verpflichtend eintragen müssen.
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