„Wut ist enorm“

Paul Köllensperger
Das Team K kritisiert, dass für den Bau der Santner-Pass-Hütte 878.000 Euro an öffentlichen Geldern aufgewendet wurden. Das Land Südtirol betont, dass die Beiträge auf Grundlage des Landesgesetzes vergeben wurden.
„Es ist immer das gleiche Schema“, kommentiert Team K-Chef Paul Köllensperger die Antwort auf seine Anfrage bitter. „Auf der einen Seite kündigt die Landesregierung ein Gesetz zur ‚Regelung der Verwaltung und Weiterentwicklung der Unesco-Stätten in Südtirol‘ an, auf der anderen Seite finanziert sie großzügig mit Steuergeldern protzige private Tourismusprojekte, die nichts mit Umwelt- oder Landschaftsschutz zu tun haben. Und hier sprechen die Zahlen für sich: Der Unternehmer, damals SVP-Obmann in Seis, konnte das Grundstück im Herzen des Rosengartens für lächerliche 27.000 Euro kaufen, bekam dazu noch 878.160,00 Euro insgesamt an öffentlichen Beiträgen, darunter 203.160,00 Euro für den Wiederaufbau der Wasserleitungen, 315.000,00 Euro für den Wiederaufbau der Seilbahn (auf die wir übrigens in Zukunft achten müssen) und 360.000,00 Euro für den Wiederaufbau des ersten Grundstücks der Schutzhütte“, so Paul Köllensperger.
Die Verwendung des Wortes „bisher“ in der Antwort, das sich auf die gewährten Beiträge bezieht, und die Angabe, dass es sich um ein erstes Los für den Wiederaufbau des Gebäudes handelt, lasse außerdem befürchten, so der Team K-Chef, dass die öffentlichen Beiträge für dieses private Tourismusprojekt noch lange nicht abgeschlossen sind. „Wir werden weiterhin darüber wachen“, unterstreicht Köllensperger.
„Ich hoffe auf ein Eingreifen der Justiz, die nach unseren Eingaben bei Staatsanwaltschaft und Rechnungshof aktiv wurde, aber die Wut über diese öffentlich finanzierte Verschandelung unseres Welterbes ist enorm. Dieses Kartell zwischen SVP, Parteifreunden und mit ihr verbundenen Unternehmern muss durchbrochen werden. Unser Gesetzentwurf zur Verhinderung neuer Verkäufe von Grundstücken in Schutzgebieten hätte zumindest das Natur- und Unesco-Erbe vor deren Spekulation bewahrt, wurde aber von der SVP wie erwartet abgelehnt. Es gibt nur einen Weg, dieses System zu stoppen: das System SVP im Oktober abzuwählen“, so Paul Köllensperger abschließend.
Das Land stellt indes klar, dass die Förderungen für die Santner-Pass-Hütte auf Grundlage des entsprechenden Landesgesetzes vergeben worden seien: „Das entsprechende Landesgesetz Nr. 5/1997 legt fest, dass es sich bei Schutzhütten, um schwer zugängliche Gebäude im Hochgebirge handelt, die ausreichend ausgestattet sind, um Bergsteigern und Wanderern Unterkunft und Übernachtungsmöglichkeiten zu bieten. Weiters müssen Schutzhütten über eine Ausstattung für eine bequeme Übernachtung oder auch für kurze Aufenthalte verfügen. Die Schutzhütten müssen weiters in Gebieten gelegen sein, die für den Alpinismus von Belang sind, sodass sie nützliche Stützpunkte für Wanderer und Bergsteiger im betreffenden Gebiet sind und somit eine wesentliche Funktion im öffentlichen Interesse erfüllen.“
Das LPA schreibt in einer Klarstellung: „Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 840/2022 wird das obgenannte Landesgesetz umgesetzt und die Schutzhütten in drei Kategorien eingestuft. In Funktion dieser Einstufung beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 40 Prozent (3. Kategorie), bis zu 55 Prozent (2. Kategorie) oder bis zu 60 Prozent (1. Kategorie) der genehmigten Ausgabe, wobei das Höchstmaß der Ausgabe 600.000,00 Euro für eine einmalige Ausgabe beträgt.
Für die Schutzhütten der Alpenvereine AVS und CAI hingegen betragen die Fördersätze 70 Prozent, 75 Prozent oder 80 Prozent, je nach Einstufung der Schutzhütte, wobei kein Höchstmaß für die Ausgaben vorgesehen ist.“
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