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„Land muss reagieren“

Foto: Seilbahnen Sulden

Wie Karl Zeller, der Rechtsanwalt der Seilbahnen Sulden, das Staatsratsurteil zur Ortler Ronda kommentiert.

von Karin Gamper

Herbe Enttäuschung herrscht in Sulden nach dem Urteil des Staatsrats zur Vollendung des Skikarussells Ortler Ronda. Geplant war der Bau der Hintergratbahn samt Piste. Durch die skitechnische Verbindung wollte man Sulden autofrei halten.

Mehrere Umweltschutzverbände haben gegen das Vorhaben der Seilbahnen Sulden rekurriert. Während das Verwaltungsgericht Bozen im Jahr 2020 den Rekurs erstinstanzlich abgewiesen hat, kam der Staatsrat zu einem anderen Schluss. Die angefochtenen Genehmigungsakten wurden annulliert, Land und die Seilbahngesellschaft zu 8.000 Euro Spesenersatz verurteilt.

Bedeutet dies nun das Aus für die Komplettierung der Ortler Ronda, die schon seit Anfang der 2000-er Jahre vorangetrieben wird? „Nein“, sagt Karl Zeller, Anwalt der Seilbahnen Sulden, „dieses Urteil bedeutet lediglich, dass das Genehmigungsverfahren von vorne starten muss“.

Der Staatsrat sei zum Schluss gekommen, dass für die Abrundung des Skigebiets kein vereinfachtes Verfahren laut Art. 9/bis des Landesgesetzes zu den Skizonen möglich ist. Ein vereinfachtes Verfahren verstoße laut Staatsratsurteil nämlich gegen geltendes EU-Recht. Demnach sei für den geplanten Eingriff in Sulden eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. „Das Genehmigungsprozedere muss also von Null starten“, so Zeller.

Karl Zeller

Das Urteil hat, so betont der ehemalige Parlamentarier, nicht nur Auswirkungen auf das Suldner Projekt, sondern auch auf alle anderen Skizonen in Südtirol. „Das Land muss deshalb reagieren und den Art. 9/bis streichen, da er sonst zum Damoklesschwert wird“, unterstreicht Zeller.

Wie geht es in Sulden weiter? Wird die Seilbahngesellschaft das Verfahren – diesmal mit strategischer Umweltprüfung – neu starten? Karl Zeller: „Ich habe mit meiner Mandantin noch nicht Rücksprache gehalten, nehme jedoch an, dass sie dies tun wird“.

Die rekurrierenden Umweltschutzverbände hingegen reagierten gestern mit Genugtuung auf das römische Urteil. Das Land habe bei der Genehmigung des Projekts nicht zwei Natura 2000-Gebiete berücksichtigt, die von der EU geschützt sind. 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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