Verwaltetes Welterbe
Die Landesregierung hat grünes Licht für den Unesco-Landesgesetzentwurf gegeben. Damit wird die Führung und Weiterentwicklung der Unesco-Anerkennungen in Südtirol geregelt.
Die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um eine effiziente und koordinierte Führung der Unesco-Anerkennungen in Südtirol zu gewährleisten:
Das ist das Hauptziel des Landesgesetzentwurfs, mit dem sich die Landesregierung in dieser Woche auf Antrag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer befasst hat.
„Der Gesetzentwurf soll gewährleisten, dass die Unesco-Anerkennungen auf unserem Landesgebiet koordiniert geführt und somit an die künftigen Generationen weitergegeben werden können“, betonte Hochgruber Kuenzer bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.
Zuvor hatte die Landesregierung beschlossen, den Landesgesetzentwurf „Koordinierte Führung auf Landesebene der Stätten und Elemente, die Gegenstand von Unesco-Anerkennungen sind“ und den Begleitbericht zu genehmigen und dem Südtiroler Landtag zur weiteren Behandlung zu übermitteln.
Kompetenzen festlegen und Entwicklung ermöglichen
„Das Projekt ‚Dolomiten Unesco Welterbe‘ ist seit der Anerkennung 2009 umfangreicher geworden und umfasst immer mehr Instrumente, Tätigkeiten und Aufgaben. Auch die Erwartungen an das Weltnaturerbe Dolomiten und die damit verbundenen Herausforderungen sind mit den Jahren gestiegen“, führte die Landesrätin aus.
Angesichts dieser und anderer Entwicklungen sei es notwendig geworden, die Zuständigkeiten des Landes im Bereich der Unesco-Anerkennungen und -programme zu regeln.
Auch sei zu unterscheiden zwischen Zuständigkeiten strategischer Natur, die der Landesregierung und dem zuständigen Landesrat beziehungsweise der zuständigen Landesrätin obliegen, und jenen verwaltungstechnischer Natur, die der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung obliegen.
„Seit 2005 hat die Abteilung wertvolles internes Fachwissen entwickelt und ist zum Bezugspunkt für die Verwaltung des Welterbes in Südtirol geworden“, so Hochgruber Kuenzer. „Aufbauend auf diese große Erfahrung soll der nun genehmigte Gesetzentwurf sicherstellen, dass Kompetenzen ausgebaut und Entwicklungsmöglichkeiten genutzt werden.“
Der Gesetzentwurf lege weiters die Unterstützung des Landes zugunsten eventueller neuer Bewerbungsprojekte fest.
1 Weltnaturerbe, 3 immaterielle Kulturerbe, 1 Lehrstuhl
Die Geschichte der Unesco-Anerkennungen in Südtirol hat mit jener des Dolomiten Unesco Welterbes begonnen, das am 26. Juni 2009 in die Welterbeliste der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) aufgenommen wurde.
Es folgten weitere Anerkennungen: 2018 wurde die Technik des Trockensteinmauerns als transnationales Element in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes eingetragen. 2019 folgten auf dieser Liste die Transhumanz (Schnalstal, Passeiertal) und der Alpinismus, beide als transnationale Elemente. 2022 wurde im Rahmen der Unesco-Lehrstühle der Lehrstuhl „Interdisciplinary anticipation and Global-Local transformation“ (Interdisziplinäre Antizipation und global-lokale Transformation) an der Eurac Research in Bozen errichtet.
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Kommentare (4)
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morgenstern
„Interdisciplinary anticipation and Global-Local transformation“…, ich lach mich krumm.
pingoballino1955
Deutsche Sprache,schwere Sprache und das in den Landesämtern ich ärgere mich krumm!
dn
Würde auch das Plumpsklo in die Liste des materiellen Kulturerbes aufnehmen. Könnte in Zeiten des Wassersparens eine Neubeachtung verdienen. Technisch modifiziert als PK0.2. Ein Thema für die EURAC.
cosifantutte
Ich wüde zuerst von MHG, insofern sie dazu überhaupt fähig ist, die „rechtlichen Voraussetzungen“ erläutert lassen, unter denen man ein Stück Unesco Weltkulturerbe am Santnerpass an einen Privaten verscherbelt und verbauen lässt. Danach sehen wir weiter.