„Eine echte Schande“
Der AGB/Cgil ist empört über einen Beschluss des Landtages, der die Regierung auffordert, in Sachen Arbeitssicherheit Beratung statt Sanktionen anzuwenden.
„Wir sind besorgt über den Text zur Sicherheit am Arbeitsplatz, in dem der Südtiroler Landtag Regierung und Parlament auffordert, das Beratungsprinzip anstelle von Sanktionen anzuwenden“.
Dies erklärte der AGB/Cgil unter Bezugnahme auf den Vermerk, der mit sehr großer Mehrheit im Landtag verabschiedet wurde.
Wie die Gewerkschaft betont, wird auf diese Weise das Prinzip „Beratung statt Sanktionen“ systematisch angewandt, insbesondere bei weniger schweren Verstößen und unter bestimmten Bedingungen, wobei Sanktionen nur im Wiederholungsfall verhängt werden. Der Vorschlag „verwechselt bereits in seiner Prämisse die Präventionsarbeit, die von den Arbeitnehmervertretern für territoriale Sicherheit (Rlst) geleistet wird, die stark auf Prävention ausgerichtet ist, mit der Arbeit, die von Gesetzes wegen von der Arbeitsinspektion geleistet werden muss“, so der AGB/Cgil.
Für die Gewerkschaft ist dies ein Versuch, die Funktion der Arbeitsaufsichtsbehörde zu untergraben, in dem Wissen, dass sie bei der derzeitigen Regierungsmehrheit und im Parlament Unterstützung finden kann. „Eine echte Schande in einer Provinz wie der unseren mit sehr hohen Unfallzahlen, denn hinter diesen Zahlen stehen Menschen und Familien“, erklärt Sekretärin Cristina Masera.
Für den AGB/Cgil ist es unverständlich, dass die Provinz Bozen einem solchen Vorschlag zustimmt, anstatt die Zahl der Inspektoren zu erhöhen, den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Gang zu bringen und die wertvolle Arbeit der Arbeitnehmervertreter für territoriale Sicherheit (Rlst)auf andere Sektoren auszuweiten, wie es im Trentino geschehen ist.
Nach Ansicht der Gewerkschaft hat die Debatte auch eine starke Verwirrung zwischen Arbeitssicherheit und sozialem Arbeitsschutz offenbart: „Sicherheitssanktionen sind zu 90% strafrechtliche Angelegenheiten, während der letzterer meist Verwaltungsangelegenheiten sind“.
Der entscheidende Punkt für den AGB/Cgil ist, dass das Arbeitsinspektorat keine Beratung durchführen kann: dies ist gesetzlich verboten und äußerst unangebracht.
Für die Gewerkschaft bleibt auch zu klären, was genau unter weniger schwerwiegenden Verstößen zu verstehen ist, da bei der derzeitigen Präventionsarbeit der Arbeitnehmervertreter für territoriale Sicherheit eine der am häufigsten festgestellten Situationen die Nichtteilnahme der Mitarbeiter an Sicherheitsschulungen ist. Die Gewerkschaft fragt sich, wie die in der Provinz Bozen fehlende Sicherheitskultur verbreitet werden kann, wenn keine Schulungen organisiert und besucht werden.
„Die Wahlen stehen vor der Tür und diese Haltung der Mehrheit der Landtagsabgeordneten ist besorgniserregend und enttäuschend“, so Masera abschließend.
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Kommentare (3)
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romy1988
Die Gute weiß anscheinend noch nicht, dass sehr oft die Arbeiter selbst die Unfälle verschulden. Immer zuerst auf den Arbeitgeber zu schießen, ist alles andere als fair.
pingoballino1955
Noch unfairen ist es von ihrer Seite den Arbeiter.in für die Unsicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich zu machen! Warum sind in Südtirol soviel tödliche Arbeitsunfälle zu verzeichnen? Es muss von Seiten des Arbeitgebers alles schnell gehen,ohne Rücksicht auf Verluste ,das ist Fakt.Zum Glück sind nicht alle Arbeitgeber so rücksichtslos,aber leider noch ZUVIELE!
robby
Aber genau der ist für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich Romy88