Die Bauern-Geschenke
Der 2. Gesetzgebungsausschuss erörtert, wie viele Hennen der Bauer beim Amtstierarzt melden muss.
Als „Geschenke am Legislaturende“ bezeichnet Riccardo Dello Sbarba das Omnibus-Gesetz, das der 2. Gesetzgebungsausschuss gestern gutgeheißen hat. Auf Antrag der Bauern-Vertreter Sepp Noggler, Manfred Vallazza und Franz Locher werden die Geldstrafen bei Verstößen gegen die Wasserkonzessionen (vor allem bei der Restwassermenge) nicht verdoppelt. „Die Bußgelder sind derzeit sehr niedrig, und zuletzt nahmen die Verstöße aufgrund der Trockenheit und Wasserknappheit stark zu“, bedauert der Grüne.
Auch Umweltlandesrat Giuliano Vettorato war für eine Erhöhung der Strafen. Dass die Landesregierung im Bauern-Ausschuss keinen leichten Stand hat, musste auch Arnold Schuler feststellen. Sein Ansinnen, in Folge des Jäger-Aufstands in Latsch die Verwaltungsstrafen für Jäger, die den Abschussplan nicht zu 85 Prozent erfüllen, nicht mehr an die nachgewiesenen Wildschäden zu knüpfen, scheiterte an Andreas Leiter Reber. „Die Ursachen, warum Reviere den Abschlussplan nicht einhalten, sind unterschiedlich. Eine Aussprache mit der Abschlussplankommission ist sinnvoller als eine Verdreifachung der Strafe“, so der Freiheitliche.
Zwei Änderungen gibt es beim Höfegesetz: Zum einen dürfen die Stellvertreter in den Höfekommissionen mehr als drei Amtsperioden machen, zum anderen wird die Rekursfrist von 20 auf 30 Tage erhöht.
Weiters werden die Hausschlachtungen für den Eigenkonsum auf 1,2 Großvieheinheiten (ein Rind, vier Schweine, fünf Schafe oder zehn Lämmer) reduziert. Es braucht einen Kurs, um die Betäubung vornehmen zu können. Keine Mehrheit erhielt der Grünen-Antrag, jede Henne und jeden Hasen vor der Schlachtung beim Amtstierarzt melden zu müssen. Auf Antrag von Noggler wird das Genehmigungsverfahren für neue Fischzuchtprojekte erleichtert, indem die Begutachtung durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt. Urbanistische Neuerungen gibt es beim Nationalpark Stilfserjoch: Bis zur Genehmigung des Nationalparkplanes gilt das Gesetz für Raum und Landschaft, um die Genehmigungen baurechtlicher Art seitens der Gemeinden zu erleichtern. (mat)
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