Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Eklat im Ausschuss

Eklat im Ausschuss

Mehr Zeit: Warum die Opposition das neue Omnibus-Gesetz der Landesregierung nicht behandeln wollte.

Auf der Tagesordnung des 2. Gesetzgebungsausschuss stand am Montag ein weiteres Sammelgesetz, das LH Arno Kompatscher vorgelegt hatte. Die Arbeiten mussten jedoch nach der Anhörung von Gemeindenchef Andreas Schatzer unterbrochen werden.

„Die Opposition war nicht einverstanden damit, weiterzumachen“, führt Vizerpräsident Manfred Vallazza aus. Dies mit der Begründung, dass sie mehr Zeit brauchen, um sich über die Änderungsanträge zu informieren.

Nicht nur formell, sondern auch inhaltlich hat die Minderheit einiges am Entwurf auszusetzen. Die Freiheitliche Ulli Mair erreichte mittels eines Streichungsantrages die Herausnahme der geplanten Ombudsstelle für Personen unter Freiheitsentzug. „Die Einrichtung einer Ombudsstelle für Sträflinge beim Landtag hat keine Notwendigkeit, da der zuständige Gesetzgebungsausschuss dies bereits vor Monaten abgelehnt hat“, meint Mair. In Zeiten der zunehmenden Gewalttaten müsse an erster Stelle der Opferschutz stehen.

Peter Faistnauer (PfS) wirft den SVP-Bauern vor, „wieder die Kopiermaschine anzuwerfen“. Noch im Februar hatten Franz Locher, Manfred Vallazza und Sepp Noggler seinen Vorschlag zur gesetzlichen Festlegung einer Genehmigungspflicht beim Erwerb eines geschlossenen Hofes gebremst. Jetzt, kaum zwei Monate später, schlagen sie selbst eine Korrektur am Höfegesetz vor. „Die SVP-Bauernvertreter haben ein jahrzehntelanges schweres Versäumnis zu verantworten, durch das unverzeihlich viele geschlossene Höfe in Hände landwirtschaftsfremder Interessenten gelangt ist“, kritisiert Faistnauer.

Vom 4. Gesetzgebungausschuss gutgeheißen wurden Bestimmungen über die Gesundheitsausbildung: So können die sogenannten Tutorenstunden nun anstatt in sechs in fünf Jahren geleistet werden. Weiters gibt es beim Erhalt der entsprechenden Prämien Vereinfachungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung anstellen, und eine Änderung am Wohnbauförderungsgesetz, mit der der Erwerb des nackten Eigentums durch Fruchtnießer an geförderten Wohnungen ermöglicht werden soll. (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (9)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen