„Lächerlicher Bettenstopp“
Im Rahmen der Aktuellen Fragestunde im Landtag ging es in dieser Woche auch um den Bettenstopp.
Mit seinem Dekret vom 22. September 2022 hat Landeshauptmann Kompatscher ermöglicht, so Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), dass touristische Betriebe, die am 31. Dezember 2019 bestanden haben, einer Bettenobergrenze unterliegen, welche nicht der behördlichen Lizenz entsprechen muss, sondern gemäß den gemeldeten Nächtigungen zu einem frei wählbaren Datum im Jahr 2019 festgelegt werden kann.
Damit können nicht aufscheinende Betten nachgemeldet, aber auch Schlafcouchen und Beistellbetten in effektive Gästebetten umgewandelt werden.
Bis 31. März 2023 konnte eine Erhöhung der Bettenanzahl beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind – diese Frist wurde mittlerweile verlängert. Für Betriebe innerhalb der historischen Ortszentren und Wiedergewinnungszonen, sowie für UaB-Betriebe gilt keine Obergrenze. Bereits erworbene Baurechte und ausgewiesene, aber nicht realisierte Tourismuszonen bleiben bis zum 22.09.2026 bestehen und sind von der Bettenobergrenze ausgenommen.
Dazu stellte der Abgeordnete folgende Fragen: In welchen Gemeinden können aufgrund erworbener Rechte – zum Beispiel bereits genehmigte Zonen, Baudichtenregelung etc. – bis September 2026 wie viele Gästebetten unabhängig der Bettenobergrenze realisiert werden?
Wie viele Beherbergungsbetriebe liegen derzeit in den ausgewiesenen oder auszuweisenden Wiedergewinnungszonen und historischen Ortskernen unserer Gemeinden?
Landesrat Arnold Schuler bestätigte, dass die Frist über den 31. März 2023 verlängert worden sei – bis Ende Juni.
Es sei seines Wissens so, dass man die einzigen in Europa sei, wo dies so ermittelt werde – künftig werde es nur noch eine Angabe geben, zwischen Lizenz, gemeldeten Betten und Nächtigungen. Das, was aus der Lizenz oben stehe, sei die Bettenobergrenze.
Die Landesregierung werde die Bettenobergrenze für jede Gemeinde festlegen. Wichtig sei, dass diese Bestimmung nun unmittelbar Wirkung zeige, etwa bei AirB’n’B. Man setzte dem Ganzen nun ein Limit. Ein erworbenes Recht könne nicht wieder genommen werden, aber es werde auf vier Jahre limitiert. Noch könne nicht alles genau abgeschätzt werden. Doch in den nächsten Jahren werde man konkret wissen, was Sache sei.
Er fände es peinlich, antwortete Andreas Leiter Reber, wenn der Landesrat um die Antwort herumlaviere.
Der Landesrat mache einen Bettenstopp und wisse nicht, wie viele Betten bzw. Rechte für Betten es gebe. Letztere müssten eingeplant werden. So sei der Bettenstopp noch lächerlicher. Alle Bürgermeister müssten angeschrieben werden, um zu erfahren, welche Rechte es noch gebe. Dies würde Transparenz in die Sache bringen.
Er habe versucht, zu erklären, so Landesrat Schuler, aber wenn man nicht verstehen wolle …
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Kommentare (3)
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gulli
Der Spruch des Tages:
„Noch könne nicht alles genau abgeschätzt werden. Doch in den nächsten Jahren werde man konkret wissen, was Sache sei.“
pippo
Und alle die nach 2019 angefangen haben,sind die Dummen! Zum Teil auch UaB Betriebe.
romy1988
@pippo: UaB-Betriebe haben bisher nur Vorteile genossen, da können sie gerne mal auch zu den Dummen gehören.