Aktenzeichen: Wasser
Kann eine Trinkwasserkonzession nachträglich an eine Bedingung geknüpft werden? Die Gemeinde Naturns sagt Nein und wartet nun auf die Entscheidung des Obersten Wassermagistrats.
von Karin Gamper
Ein kurioser Wasserstreit spielt sich in der Gemeinde Naturns ab. Seine Wurzeln liegen 40 Jahre zurück und noch ist offen, wie er ausgehen wird.
Worum geht es?
Die Großgemeinde Naturns bezieht ihr Trinkwasser hauptsächlich aus der Haselbrunn-Quelle in Tschirland. In den 1970er Jahren war die Wasserkonzession in den Händen des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau. Die Quelle, die 30 s/l schüttet, wurde von den Bauern für Beregnungszwecke verwendet.
Anfang der 1980er Jahre schloss die Gemeinde eine Vereinbarung mit dem Konsortium ab, um das Trinkwasser zur Gänze für die Bevölkerung nutzen zu können. Wie Bürgermeister Zeno Christanell erklärt, habe die Gemeinde damals als Gegenleistung in Tschirland einen Tiefbrunnen für die Beregnung der Obstflächen gebaut. Es sei damals auch vereinbart worden, dass die Gemeinde die Stromspesen für die Pumpanlage übernimmt.
Das ging viele Jahre lang gut. Bis 2013. Damals erneuerte das Landesamt für Wassernutzung die Konzession. Diese ging an die Gemeinde. „Und zwar ohne Belastung“, wie Bürgermeister Christanell betont. Konkret: Die Konzession habe keine Verpflichtung für die Gemeinde mehr enthalten, für die Stromspesen der Pumpanlage aufzukommen.
Die Überraschung folgte ganze neun Jahre später. Im vergangenen Sommer trudelte im Naturnser Rathaus ein Dekret des Amts für Wassernutzung ein, wonach die frühere Vereinbarung mit dem Konsortium noch Bestand habe und somit einzuhalten sei. Kurzum: Die Gemeinde sollte weiterhin den Strom für die Beregnungspumpe der Bauern bezahlen. „Das ist aus unserer Sicht weder rechtlich noch ethisch haltbar“, sagt nun Bürgermeister Christanell. In den vergangenen 40 Jahren sei etwa 1 Mio. Euro in die Instandhaltung des Tiefbrunnens und in dessen Betrieb geflossen.
„Damit ist der Ziggl mehr als abbezahlt“, findet Christanell. Die Stromspesen für die Pumpanlage wurden stets über die Trinkwassertarife an die Bürger verrechnet. Dies sei nicht gerechtfertigt. „Priorität hat die Wasserversorgung der Bevölkerung und dafür müssen wir als Gemeinde sorgen“, so Christanell, der auch darauf verweist, dass es seitens der Gemeinde ein Kompromissangebot gegeben habe. „Wir hätten 70 Prozent der Strompesen übernommen, aber die Gegenseite bestand auf 100 Prozent“, so der Bürgermeister.
Die Gemeinde ist deshalb vor Gericht gezogen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Die Verhandlung vor dem Obersten Wassermagistrat in Rom findet im Oktober statt. „Wir hoffen auf einen positiven Ausgang“, so Bürgermeister Christanell, „denn es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Wasserkonzession neun Jahre nach ihrem Erlass einseitig abgeändert werden kann“.
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Ein Beispiel wie die Landwirtschaft ihre Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit und des Konsumenten generiert.