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Personae non gratae

Gegen sieben mutmaßliche Beteiligte der Schlägerei am Bozner Obstmarkt sind Aufenthaltsverbote verhängt worden.

Die Bozner Quästur benötigte ziemlich genau zwei Monate, um die Teilnehmer einer Massenschlägerei am Bozner Obstmarkt am 29. Jänner zu identifizieren, bei der mehrere Personen verletzt wurden.

Die Identifizierten, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, müssen sich seitdem regelmäßig bei den Behörden melden.

Nun folgt eine weitere Maßnahme des Quästors: Für einige der Tatverdächtigen wurde ein Verbot verhängt, sich im Bozner Stadtzentrum aufzuhalten. Eine sogenannte „Dacur“-Maßnahme, die Nachfolgerin des „Daspo urbano“.

Es gibt aber auch eine Verfügung gegen andere, besonders aktive Teilnehmer an der Massenschlägerei, die sich zudem in der Vergangenheit auffällig verhielten. Für sie wurde ein Verbot ausgesprochen, sich auf dem Gebiet der Provinz Bozen aufzuhalten. Also ein Südtirol-Verbot, das mit einer Meldepflicht bei den hiesigen Behörden naturgemäß unvereinbar ist.

Bei der Schlägerei waren zwei Gruppen – eine albanische und eine marokkanische – am Obstmarkt aneinandergeraten. Verletzt wurde im Zuge des Gefechts auch Personal der umliegenden Gastbetriebe. (tom)

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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