Das Milliarden-Paket
Beiträge für Strom und Gas, reduzierte Mehrwertsteuer und neuer Superbonus: Wie die Regierung Meloni den BürgerInnen unter die Arme greifen will.
von Matthias Kofler
Der Ministerrat in Rom hat ein neues Maßnahmenpaket zur Eindämmung der hohen Energiekosten geschnürt. „Dieses wird knapp fünf Milliarden Euro umfassen und kommt natürlich auch uns Südtirolern zugute“, erklärt die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard und hebt besonders den Beitrag für Heizkosten hervor, der mit Oktober 2023 eingeführt werden soll. Schließlich seien in Südtirol die Heizkosten höher als in südlicheren Gebieten des Staates, so Gebhard.
Positiv sieht die SVP-Politikerin in diesem Zusammenhang auch die Bestätigung der reduzierten Mehrwertsteuer von zehn Prozent auf Pellets und fünf Prozent für Fernwärme. Darüber hinaus wird der ISEE-Wert für den sogenannten Sozialbonus für Strom und Gas auf 15.000 Euro angehoben, damit die Zielgruppe der einkommensschwachen Familien erweitert wird. Auch die Bestätigung der Steuerverrechnung für Energiekosten für Unternehmen sei sinnvoll, meint Gebhard. Unabdingbar sei hierbei jedoch, dass die Unternehmen die entsprechenden Daten vom Stromlieferanten rechtzeitig erhalten, um die eigene Mitteilung fristgerecht machen zu können und die Verrechnung auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu können.
„Diesbezüglich ist es in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten gekommen, das muss besser koordiniert bzw. geregelt werden“, betont die Kammerabgeordnete. Indes hat der Finanzausschuss die Arbeiten zum sogenannten Superbonus-Dekret abgeschlossen. „Dabei sind einige Übergangsbestimmungen genehmigt worden, die die negativen Auswirkungen des Dekretes – das quasi über Nacht erlassen worden ist – abfedern“, berichtet Gebhard, Mitglied der Kommission. Ihrer Meinung nach seien die steuerlichen Vergünstigungen für Sanierungsarbeiten in der Höhe von 110 Prozent (mittlerweile 90 Prozent) aus dem Ruder gelaufen. Daher sei es richtig gewesen, dass die Regierung die Notbremse gezogen habe. Die Übergangsbestimmungen sehen eine Verlängerung der Abtretung des Superbonus bis 30. September 2023 für Einfamilienhäuser vor, an denen bis zum 30. September 2022 bereits 30 Prozent der Arbeiten durchgeführt worden waren. Weiters wird die Frist für eine Abtretung der im Jahr 2022 angereiften Steuerguthaben auf 30. November 2023 verlängert (mit einer gleichzeitigen Strafzahlung von 250 Euro).
Die Steuerabsetzbarkeit des Superbonus wird auch für Privatpersonen von derzeit vier auf zehn Jahre verlängert. In Gemeinden, die vom Erdbeben 2016 oder den Überschwemmungen 2022 betroffen sind, wird die Möglichkeit des Superbonus bis zum Jahr 2025 verlängert. Möglich ist die Abtretung der Steuerguthaben auch weiterhin für Energieeffizienzmaßnahmen (Heizkessel und Armaturen), die vor dem 16. Februar 2023 durchgeführt worden sind. Gebhard unterstreicht, dass es weitere gesetzliche Massnahmen brauchen wird, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen einer Förderung von energetischer Sanierung bzw. Umbauarbeiten und einem ausgewogenem Staatshaushalt zu schaffen – und dabei jeglichem Missbrauch klar einen Riegel vorzuschieben. Das Dekret muss nun innerhalb 17. April von den beiden Kammern genehmigt werden.
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