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Der Besserwisser

Philipp Achammer und Gert Lanz

Philipp Achammer und Gert Lanz sind sich in die Haare geraten – weil Letzterer das Gesetz zu den Steinbrüchen komplett umschreiben wollte.

von Matthias Kofler

In der Opposition staunte man nicht schlecht über die Szenen, die sich in der jüngsten Sitzung des 3. Gesetzgebungsausschusses im Landtag abspielten. „Das Chaos in der SVP ist gewaltig“, kommentiert Paul Köllensperger.

Was ist geschehen?

Auf der Tagesordnung stand Philipp Achammers Gesetzentwurf zum Abbau von mineralischen Rohstoffen, der die komplexe Materie neu regelt, insbesondere was die Dauer des Abbaus von mineralischen Rohstoffen und Torf betrifft. Geregelt wird auch, dass Grundstücke, auf denen ein Abbau vorgesehen ist, nicht ohne weiteres gekauft werden könnten, ohne dass ein Abbau vorgenommen werde. Nun ist vorgesehen, dass innerhalb von zwei Jahren begonnen werden muss.

Der SVP-Abgeordnete Gert Lanz war mit dem Entwurf nicht zufrieden und brachte im Laufe der Sitzung sage und schreibe zehn Abänderungsanträge ein. Damit wollte er den Großteil der 14 Artikel umschreiben, wobei sich inhaltlich wenig geändert hätte. In erster Linie handelte es sich um neue Wörter und Definitionen, die Lanz ins Gesetz einbauen wollte. Achammer fasste das als Affront auf, da die Anträge weder mit ihm noch mit seinem Amt abgesprochen waren. Der Landesrat beantragte eine Sitzungsunterbrechung, bei der es Teilnehmern zufolge hoch hergegangen sein soll. Das sei „Besserwisserei“, schimpfte Achammer und forderte seinen SVP-Kollegen auf, die Anträge umgehend zurückzuziehen.

Lanz musste nach dem Wutausbruch seines Chefs kleinbeigeben: Er zog neun der zehn Artikel zurück. Nur ein Antrag zu Artikel 1 – die Begriffsdefinition – wurde von der Kommission angenommen, wobei Achammer ankündigte, diesen im Plenum erneut umzuschreiben zu wollen.

Auf Nachfrage wollten sich die beiden Streithähne nicht zum Vorfall äußern. Lanz wird als Kandidat für die 10er-Liste der SVP gehandelt.

Riccardo Dello Sbarba kündigte einen Minderheitenbericht an, da das Achammer-Gesetz zu viele negative Punkte enthalte: Es fehlten Einschränkungen aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes, die Maßnahmen für Umweltausgleich seien unzureichend. Außerdem fielen die Strafen bei Abbau ohne Genehmigung sehr gering aus, so der Grüne.

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