Der Protest der Kleinen

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73 kleine und mittlere Familienbetriebe aus den Ferienregionen Ahrntal und Gitschberg-Jochtal beklagen in der Debatte um die Ortstaxe fehlende Gerechtigkeit. Größere Betriebe müssten auch mehr bezahlen.
von Markus Rufin
Nach den Tourismusgenossenschaften, dem HGV und den Belvitahotels nehmen nun auch 73 kleine und mittlere Familienbetriebe aus den Ferienregionen Ahrntal und Gitschberg-Jochtal Stellung zu der Debatte um die Ortstaxe.
In einem offenen Brief betonen die 73 Betriebe, dass sie es begrüßen, dass sich die Landesregierung mit Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit ernsthaft auseinandersetze: „Wir verstehen und unterstützen Ihre Zielsetzung, dass die Tourismuswerbung durch die Tourismusbetriebe selbst getragen und nicht vom Landeshaushalt finanziert werden soll.“
In ihrem Brief greifen die Betriebe auch den HGV an. Dieser übe starken Druck auf Landesrat Arnold Schuler aus, vertrete aber nur die Interessen der Luxushotels. Im HGV-Landesausschuss seien die Kategorien der Ein- und Zwei-Sterne-Betriebe überhaupt nicht und jene der Drei-Sterne-Betriebe nur mit 15 Prozent vertreten. Dabei stellen die Vier- und Fünf-Sterne-Betriebe nur eine Minderheit dar. Da der HGV also die Meinung nicht vertrete, wenden sich die Kleinen und mittleren Betriebe nun mit einem offenen Brief an die Politik.
Dies sei deshalb nötig, da der bisherige Vorschlag, die unterschiedlichen Kategorien von bisher drei Klassen in nur noch zwei Klassen zusammenzufassen, vor allem für die Kategorien der Ein- bis Zwei-Sterne, Urlaub auf dem Bauernhof und der Privatzimmervertreter eine unverhältnismäßig hohe Erhöhung der Ortstaxe von 112 Prozent mit sich bringe.
Für Drei-Sterne-Betriebe sei eine Erhöhung von 50 Prozent vorgesehen, bei Vier- und Fünf-Sterne-Betrieben entspricht der Vorschlag einer Erhöhung von 56 Prozent.
„Dieser Vorschlag stünde im kompletten Gegensatz zu Ihren eigenen Grundsätzen der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, kritisieren die 73 familienunternehmen.
Der mediale Druck der letzten Wochen hat inzwischen auch beim Hoteliers- und Gastwirteverband ein leichtes Umdenken bewirkt. Dabei wurde vom HGV zuletzt vorgeschlagen, doch bei den bisherigen drei Klassen zu bleiben und für die unterste Klasse eine Ortstaxe von 1,50€ vorzusehen.
Für die Betriebe, die den offenen Brief verfasst haben, ein No-Go: „Dieser Vorschlag zeigt neuerlich auf, welche Ungleichbehandlung die Interessensvertretung für die Kleinbetriebe in Kauf zu nehmen bereit ist. Nämlich 76 Prozent Erhöhung für die Kategorie Ein- und Zwei-Sterne und nur 56 Prozent Erhöhung für die Hotels mit Vier- und Fünf-Sternen.“
Der aktuelle Vorschlag zur Reform der Ortstaxe gefährde laut den Unternehmen sogar den sozialen Frieden in der Bevölkerung, weil einige wenige bevorteilt werden: „Einerseits haben Luxushotels einen massiv höheren Ressourcenverbrauch (verbaute Fläche, Trinkwasser usw.), und gleichzeitig führt dieser Anteil an Touristen zu mehr Ausverkauf der Heimat (kaufen Wohnungen als Geldanlage und treiben damit mit die Immobilienpreise in die Höhe). Dies verstärkt die sozialen Unterschiede der Luxustouristen zur normalen Südtiroler Bevölkerung und führt zu immer weiter fallender Akzeptanz, die Tourismusgesinnung stürzt als Folge immer weiter ab.“
Letztendlich zeige dies auch der offene Brief der neun Belvitahotels, die eine Ortstaxe von 2,50 Euro für ihre Gäste als zu hoch erachten. Gleichzeitig sollten die Ein-Stern-Betriebe eine Ortstaxe von 1,50 € bei einem Nächtigungspreis von 30 Eurofür Jugendgruppen bezahlen.
Die Betriebe erinnern daran, dass es im restlichen Italien eine sinnvolle Regelung gebe: „Da es sich bei der Ortstaxe um eine Steuer handelt, haben die meisten italienischen Tourismusgebiete die Höhe der Ortstaxe proportional zum Nächtigungspreis orientiert. Dabei werden durchschnittlich nicht mehr als ein Euro Ortstaxe je Stern vorgesehen.“
Die betriebe haben auch Alternativ-Vorschläge vorbereitet. Sollten die drei Klassen beibehalten werden, sollte die Ortstaxe für Ein- und Zwei-Sterne-Betriebe bei einem Euro, bei Drei-Sternen bei 1,80 Euro und bei 4- und 5-Sternen bei drei Euro liegen.
Bereits dieser scheinbar niedrige Basissatz führe in unseren Ferienregionen zu einer hohen Gesamtortstaxe von 1,90 Euro für die niedrigsten Kategorien, da die lokale Erhöhung – welche zumeist voll ausgereizt wird –immer noch dazu zu rechnen ist.
Sollten die Kategorien bis Drei Sterne zusammengefasst werden, schlagen die 73 Betriebe vor, dass diese künftig 1,80 bezahlen. Vier- und Vier-S-Betriebe sollten vier Euro von ihren Gästen verlangen, Fünf-Sterne-Betriebe sollte eine Ortstaxe von fünf Euro vorgeschrieben werden.
Diese Variante mit dem hohen Wert von 1,80 Euro sei für die unteren Kategorien dann akzeptabel, wenn keine lokale Erhöhungen auf Gemeindeebene mehr hinzukommen können, weshalb die höchste Kategorie hier auf das gesetzliche Maximum angehoben wurde.
Unterm Strich sei es wichtig, dass die Gesamtortstaxe unter der psychologisch wichtigen Schwelle von zwei Euro bleibe.
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