Die Rote Karte
Der Dachverband und die Heimatpfleger sehen ihre Kritik zu den Änderungen am Landschaftsleitbild durch den Umweltvorbericht bestätigt.
von Lisi Lang
Bereits zu Jahresbeginn haben der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Heimatpflegeverband kritisiert, dass die Landesregierung mit dem Beschluss zur Ergänzung des Landschaftsleitbildes Südtirols „statt einer weitsichtigen und nachhaltigen Landschaftsplanung Partikularinteressen bedient und das Bauen über die Interessen des Landschaftsschutzes gestellt werden“.
Nun sehen die Umweltschützer ihre Kritikpunkte durch den Umweltvorbericht zu dieser jüngsten Änderung am Landschaftsleitbild bestätigt. „Nachdem man im Bauboom der letzten 50 Jahre sukzessive Baurechte im Grünen geschaffen hatte, sollte das neue Landesgesetz Raum und Landschaft Abhilfe schaffen. Die Landesregierung macht mit den jüngsten Änderungen am Landschaftsleitbild nun den Sprung in die Ära vor dem neuen Raumordnungsgesetz: Nach dem Gießkannenprinzip will die Landesregierung Baurechte auf Natur- und Agrarflächen vergeben und touristische Erweiterungen im Grün zulassen“, kritisieren die Umweltverbände. Das stehe aber im Widerspruch zum Klimaplan und den eigenen Leitlinien für das Gesetz „Raum und Landschaft“.
Im Februar 2023 haben fast alle Gemeinden Südtirols nach einer Debatte in den Gemeinderäten eine Stellungnahme zu den Änderungen am Landschaftsleitbild abgegeben. So sieht es das Verfahren zur Änderung an Fachplänen vor. „Ein Großteil der Gemeinden griff dabei auf die vom Gemeindeverband ausgearbeitete Vorlage zurück mit der Forderung das Bauen in den Natur- und Agrarflächen sogar noch weiter auszudehnen“, heißt es in einer Aussendung von Dachverband und Heimatpflegeverband. Gleichzeitig hat die Landesregierung den gesetzlich vorgesehenen Umweltvorbericht in Auftrag gegeben. „Von 11 Artikeln werden sechs Artikel als problematisch bewertet“, erklären die Umweltverbände mit Blick auf den Bericht. Laut den Verbänden betreffen die im Umweltvorbericht als problematisch bewerteten Artikel unter anderem den Wiederaufbau und Verlegung von Gebäuden, die Errichtung unterirdischer Baumasse im Weidegebiet und alpinem Grünland, die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe in Natur- und Agrarflächen und die Einführung einer neuen Kategorie, nämlich der Almgastwirtschaft.
„Die Landesregierung soll endlich ein klares Bekenntnis zum Bauverbot im Grünen abgeben“, fordern der Dachverband und der Heimatpflegeverband in einer gemeinsamen Aussendung. Und sie erinnern die Landesregierung an ihren eigenen Beschuss von 2015 zur Genehmigung der Leitlinien und Zielsetzungen des neuen Raumordnungsgesetzes: „Eben weil Natur und Landschaft für Südtirol ein wertvolles Gut darstellen, sind im neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft „ökologische Leitplanken“ für eine langfristige Sicherung der freien Landschaft vorzusehen. Dies bedeutet, die knappe Ressource Landschaft vor unüberlegten Baumaßnahmen und schädigenden Eingriffen aller Art so weit wie möglich zu schonen und den schleichenden Verlust an biologischen Werten zu verhindern“.
Ähnliche Artikel
Kommentare (2)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
asoet
Es ist nach wie vor ein Selbstbedienladen, wo die Landesregierung in dem Druck der Lobbys, vor allem der Bauern und des HGV, immer nachgibt. Aber es sind ja Vorwahlzeiten; da kann man das nur zu gut verstehen, zum Leid unserer Landschaft, die noch mehr verschandelt wird. Bald wird es wohl keine bewirtschaftete Almhütte ohne Gästeansturm mehr geben.