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„Nicht alle Probleme gelöst“

Renate Gebhard

Der Finanzausschuss in der Abgeordnetenkammer hat  die Arbeiten zum sogenannten Superbonus-Dekret abgeschlossen. „Dabei sind einige Übergangsbestimmungen genehmigt worden, welche die negativen Auswirkungen des Dekretes – das quasi über Nacht erlassen worden ist – abfedern“, berichtet die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard, „auch wenn sie nicht alle Probleme lösen.“

(Zu) hohe Kosten im Staatshaushalt, zu kompliziert, steigende Bau- und Beraterkosten und viel Missbrauch: die steuerlichen Vergünstigungen für Sanierungsarbeiten in der Höhe von 110 Prozent (mittlerweile 90 Prozent) – der sogenannte Superbonus – sind in den vergangenen Jahren aus dem Ruder gelaufen. „Daher hat die Regierung richtigerweise die Notbremse gezogen und die Möglichkeit abgeschafft, den Steuerbonus über den Rechnungsrabatt bzw. über die Abtretung des Steuerguthabens von 110 Prozent geltend zu machen“, erklärt die SV-Parlamentarierin Renate Gebhard.

„Es galt nun in der Folge einen Ausgleich in Form einer sinnvollen Übergangsregelung zu finden um die durch die unangekündigte Abschaffung aufgetretenen Probleme zu finden“, ist sich Renate Gebhard bewusst. Gebhard ist Mitglied im Finanzausschuss der Abgeordnetenkammer, der sich in den vergangenen Tagen mit den notwendigen Abänderungen beschäftigt und parteienübergreifend verschiedene Lösung gefunden hat.

Die im Finanzausschuss genehmigten Übergangsbestimmungen sehen eine Verlängerung der Abtretung des Superbonus bis 30. September 2023 für Einfamilienhäuser vor,  an denen bis zum 30. September 2022 bereits 30 Prozent der Arbeiten durchgeführt worden waren.

Weiters wird die Frist für eine Abtretung der im Jahr 2022 angereiften Steuerguthaben auf 30. November 2023 verlängert (mit einer gleichzeitigen Strafzahlung von 250 Euro). Die Steuerabsetzbarkeit des Superbonus wird auch für Privatpersonen von derzeit vier auf zehn Jahre verlängert. In Gemeinden, die vom Erdbeben 2016 oder den Überschwemmungen 2022 betroffen sind, wird die Möglichkeit des Superbonus bis zum Jahr 2025 verlängert. Möglich ist die Abtretung der Steuerguthaben auch weiterhin für Energieeffizienzmaßnahmen (Heizkessel und Armaturen), die vor dem 16. Februar 2023 durchgeführt worden sind.

„Wir haben diese Abänderungen in der Kommission zum Teil selbst vorgeschlagen und diesen Maßnahmen zugestimmt, weil wir uns dessen bewusst sind, dass ein kräftiges ‚Weiter so‘ nicht der richtige Weg sein kann“, betont SVP-Fraktionssprecherin Renate Gebhard. Gebhard unterstreicht gleichzeitig, dass es weitere gesetzliche Massnahmen brauchen wird, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen einer Förderung von energetischer Sanierung bzw. Umbauarbeiten und einem ausgewogenem Staatshaushalt zu schaffen – und dabei jeglichem Missbrauch klar einen Riegel vorzuschieben, damit jene Bürgerinnen und Bürger gefördert werden können, die eine finanzielle Unterstützung notwendig haben und die sich wirklich um eine bessere Energiebilanz bemühen“, fordert Gebhard ein mittel- und langfristiges Konzept ein, das für den Staat auch finanziell tragbar ist und ehrlichen Förderempfängern zugute kommt.

Das Dekret mit den im Finanzausschuss genehmigten Abänderungen muss nun innerhalb 17. April 2023 vom Plenum der Abgeordnetenkammer und vom Senat genehmigt werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • exodus

    Anscheinend hat dieser Superbonus 110% noch nicht genug Schaden angerichtet. Dies zum Vorteil weniger Immobilienbesitzer, leider wurden dadurch alle Steuerzahler mit riesigen Staatsschulden belastet. Ich frage mich immer noch, wieso hat kein anderes Land in Europa das interessant gefunden und nachgemacht?
    Ganz nebenbei, seien die dadurch gestiegenen Baukosten und großer erfolgter Missbrauch erwähnt!!!

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