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Neue Regeln

Der Landtag greift Senioren und Menschen mit Behinderung bei der GIS unter die Arme – und reformiert den Abbau mineralischer Rohstoffe.

Von Matthias Kofler

Der 3. Gesetzgebungsausschuss hat gestern zwei Entwürfe mehrheitlich gutheißen. Der erste stammt aus der Feder des SVP-Abgeordneten Gert Lanz und betrifft die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS). Demnach sollen Senioren und Menschen mit Behinderung, die ihre Hauptwohnung – aufgrund von Eigentums-, Fruchtgenuss- oder Wohnrechts – zwecks Pflege dauerhaft verlassen müssen, von der GIS-Erhöhungen in den 21 Gemeinden mit Wohnungsnot ausgenommen. Bislang war es so, dass im Fall von Verlegung des Wohnsitzes in genehmigte stationäre Seniorendienste oder in akkreditierte stationäre Dienste die ursprüngliche Wohnung mit einer Hauptwohnung gleichgestellt blieb. Jedoch war dieselbe Möglichkeit bei Unterbringung zum Zweck der Pflege in eine andere Wohnung (zum Beispiel jene eines Verwandten) nicht vorgesehen.

„Da diese Situation klar im Widerspruch zur ursprünglichen Intention des Gesetzgebers steht und es auch aufgrund der Auswirkungen der Pandemie und des derzeit akuten Mitarbeitermangels in Zukunft verstärkt vorkommen wird, dass Pflege nicht ausschließlich in genehmigten stationären Diensten oder in akkreditierten stationären Diensten in Anspruch genommen werden wird, ist eine Anpassung in diesem Sinn notwendig“, erklärt Einbringer Lanz. Um Missbrauch vorzubeugen, ist der Nachweis einer Pflegeeinstufung zu erbringen. Der Entwurf wurde einstimmig verabschiedet und kann bereits im April im Plenum behandelt werden.

Im Anschluss wurde eine von Landesrat Philipp Achammer erarbeitete Reform des Abbaus von mineralischen Rohstoffen mit vier Ja (Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler, die SVP-Abgeordneten Lanz und Helmut Tauber sowie der FI-Mandatar Carlo Vettori), einem Nein (der Grüne Riccardo Dello Sbarba) und drei Enthaltungen (Diego Nicolini, Paul Köllensperger und Josef Unterholzner) gebilligt. Dello Sbarba kündigte einen Minderheitenbericht an, weshalb er erst auf die Tagesordnung der Landtagssitzung im Mai gesetzt wird.

„Dieser Gesetzentwurf wurde ausführlich diskutiert und mit Änderungen genehmigt“, erklärt der Vorsitzende Renzler. Er sehe einige Verbesserungen zur bestehenden Regelung vor, allerdings bedürfe es noch einiger kleinerer Anpassungen, die man bei der Behandlung im Plenum des Landtags einfügen bzw. abändern könne. Im Großen und Ganzen könne man jedoch sagen, „dass auch dieser Gesetzentwurf eine sehr komplexe Materie bürgernah neu regelt, insbesondere was die Dauer des Abbaus von mineralischen Rohstoffen und Torf betrifft“. Geregelt werde auch, dass Grundstücke, auf denen ein Abbau vorgesehen ist, nicht ohne weiteres gekauft werden könnten, ohne dass ein Abbau vorgenommen werde. „Nun ist vorgesehen, dass innerhalb von zwei Jahren begonnen werden muss“, berichtet Renzler.

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