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Die Betten-Zählung

LR Arnold Schuler

Die Erhebung der Gästebetten im Sinne des LTEK 2030+ wurde um drei Monate verlängert. Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Termin auf 30. Juni festzusetzen.

Die Zahl der Gästebetten ist bei den Gemeinden zu melden; der Parkplatznachweis muss innerhalb eines Jahres ab Vorlage des Antrags um Erhöhung der Bettenanzahl erbracht werden. „Selbstverständlich werden wir nur jene Nachmeldungen von Gästebetten anerkennen, die den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den urbanistischen, baulichen und hygienisch-sanitären Voraussetzungen entsprechen“, unterstreicht Landesrat Arnold Schuler, auf dessen Antrag der Termin verlängert wurde.

Gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe können innerhalb 30. Juni 2023 jene Betten nachmelden, die in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung nicht aufscheinen, aber an einem frei wählbaren Datum im Jahr 2019 von Gästen über 14 Jahren besetzt waren. Diese Zahl wird die Obergrenze auf Landes-, Gemeinde- und Betriebsebene bilden.

Diese Neuerhebung der gesamten Bettenanzahl in Südtirol ist eine Maßnahme für die Tourismusentwicklung auf Landesebene, wie sie im Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK 2030+) vorgesehen ist.

Für die Bettenmeldung liegen in den Gemeinden eigene Vordrucke auf.

Reicht ein Betrieb bis 30. Juni keinen Antrag ein, gilt die auf der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung aufscheinende Bettenzahl als höchste Beherbergungskapazität für Personen über 14 Jahren.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (10)

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  • pippo

    Und jene Betriebe die 2020/21 angefangen haben, schauen durch die Finger. So eine Bestimmung muß einen erst mal einfallen…

  • brutus

    Herr Schuler, die Hoteliers wollen wohl nicht so Recht spuren!

  • andreas1234567

    Jaja,

    macht es bloss recht hochtrabend und kommt mit dem Landesentwicklungskonzept LTEK 2030+.
    Verstört, verschreckt und vernichtet die familiäre 2*-Pension mit diesen billigen Absteigern die seit Jahrzehnten teilweise in der dritten Generation nur lächerliche 50 Euro pro Tag und Person in Südtirol lassen.
    Plattmachen,vernichten, wo kommen wir denn dahin wenn der Grosskotz kein 4-Sterne Zimmer mehr bekommt weil die Luxusherberge wegen der Bettenbeschränkung keinen Anbau hinbekommt weil diese primitiven Kleinpensionen einfach nicht aufgeben und deswegen ein Kontingent frei wird.
    Oder wie die IDM so herrlich ehrlich daherplaudert “ wir suchen Gäste mit guter Wertschöpfung“

    Auf Wiedersehen in Südtirol, ich finde ohne blasierte Luxustouristenfans aus Politik und überfütterten Werbevereinen dorthin

  • kitt

    Bettenstopp ist viel zu späht, gruselig wenn man in ahrntal lunaris sieht, nackte personen auf dem dach und wassersparen…. Keine spur davon verschanteltes südtirol

  • ultnerbaer

    Tja, ist halt blöd wenn diese Mehr-Gäste als auf der Lizenz in 2019 nicht gemeldet waren…dann geht das auch nicht mit dem Nachmelden der Gästebetten…

    • hallihallo

      tja und noch blöder, wenn man den dritten gast im dreibettzimmer gemeldet hat und in zukunft nicht mehr melden kann.
      unsere gemeinde verlangt für alle 2 betten 1 parkplatz und bei einem dreibettzimmer also 2 parkplätze : hat niemand. wenn der gastwirt also in zukunft alle 3 personen meldet, zeigt er sich praktisch selbst an.
      strafe zahlen ja nur die kleinen betriebe. bei einem preis von 50,00 euro lautet die strafe 200 euro pro tag ( ortstaxe von 2,00 mal hundert). bei einem 5 sterne hotel mit einem preis von 300 euro beträgt die strafe 250 euro ( 2,50 mal hundert) und der hotelier verdient trotz strafe immer noch.

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