Die Unterschrift
Mitarbeiter*innen von Sozialgenossenschaften erhalten ab sofort mehr Geld. Kleinkinderbetreuer*innen in Kitas bekommen eine ergänzende Zulage. Mit der Unterzeichnung des entsprechenden Landesergänzungsvertrages fixierten die Vertragspartner die Erhöhung.
Sozialgenossenschaften erfüllen in unserer Gesellschaft einen wichtigen Auftrag und bringen einen großen Mehrwert, der allerdings nicht immer gebührend anerkannt wird.
Die Mitarbeiter*innen werden für ihr Engagement auch nicht immer angemessen entlohnt. Oft nehmen Sozialgenossenschaften an öffentlichen Ausschreibungen teil, bei denen der Kostenpunkt eine nicht unwesentliche Rolle spielt, weswegen es oft wenig Spielraum für Lohnerhöhungen gibt.
Nun haben die Sozialpartner einen entsprechenden Landesergänzungsvertrag unterzeichnet.
Laut diesem Abkommen werden allen Mitarbeiter*innen von Sozialgenossenschaften rückwirkend ab 1. Jänner 2023 monatlich 70,00 Euro brutto mehr zuerkannt. Ab 1. September kommen weitere 40,00 Euro brutto monatlich dazu. Eine Zusatzerhöhung in Form einer Zulage konnte für Kleinkinderbetreuer*innen in Kitas ausgehandelt werden: Diese erhalten rückwirkend ab 1. Jänner 2023 monatlich 150,00 Euro brutto mehr, ab 1. September kommen 60,00 Euro im Monat brutto dazu. (Für Tagesmütter/-väter gilt allerdings ein eigenes Abkommen).
Diese zusätzliche Erhöhung kann Dank eines Beschlusses der Landesregierung gewährt werden, welche die Umlage der Stundensätze entsprechend erhöht hat.
Die Einigung für die Mitarbeiter*innen von Sozialgenossenschaften konnte nach intensiven Verhandlungen erzielt werden. Auf staatlicher Ebene hingegen laufen die Verhandlungen weiter.
Alle Beteiligten waren sich dahingehend einig, dass weitere Anstrengungen gemacht werden müssen, um die Mitarbeiter*innen von Sozialgenossenschaften aufzuwerten. In diesem Sinne werden sich die Sozialpartner demnächst treffen, um einen normativen Teil zu verhandeln.
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Kommentare (1)
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pingoballino1955
WIEVIEL ERHALTEN SIE M E H R?