„Haben nichts zu verbergen“
Für den HGV bleibt der Inhalt des Gesetzesentwurfes zu Herkunftsbezeichnung weiterhin zweifelhaft. Die Herkunft sage nichts über die Qualität oder die Art der Produktion aus.
Darf man den jüngsten Meldungen vertrauen, gilt es als sicher, dass der Landtag in seiner Sitzung im April den Gesetzesentwurf zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln behandeln soll, weil die EU und die italienische Regierung grünes Licht gegeben hätten.
Der Hoteliers- und Gastwirtverband (HGV) als Interessenvertretung aller gastgewerblichen Betriebe in Südtirol legt Wert auf die Feststellung, dass es aus Rom noch keine schriftliche Zusage gibt, dass das Gesetz schlussendlich nicht angefochten wird.
Die Nachricht aus Brüssel hingegen sei an und für sich nichts Neues.
Die EU-Bestimmungen gewähren den Mitgliedstaaten sehr wohl das Recht, nationale Vorschriften zu den Herkunftsangaben bei Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung zu erlassen.
Dieses Recht beschränkt sich aber lediglich auf die Art und die Form, wie die Angaben, welche bereits von den EU-Bestimmungen vorgegeben werden, bereitgestellt werden müssen. In diesem Fall wäre eine einfache Mitteilung an die EU-Kommission ausreichend.
Die Absicht der Einbringer des Gesetzesentwurfs geht aber weiter und zielt darauf ab, dass eine neue verpflichtende Herkunftskennzeichnung eingeführt wird. Dies ist aber durch die EU-Bestimmungen nicht gedeckt, so der HGV.
„Als die Interessensvertretung der gastgewerblichen Betriebe Südtirols hat der HGV Sitz und Stimme im nationalen Verband der Bar- und Restaurantbetriebe FIPE (Federazione Italiana Pubblici Esercizi). Deshalb haben wir auch diese zu Rate gezogen. Die Rechtsexperten der FIPE kommen genau wie der HGV zum Schluss, dass restriktivere Bestimmungen lediglich von Mitgliedsstaaten und nicht von einzelnen Provinzen oder Regionen erlassen werden können, wobei eine Notifizierung unabdingbar ist“, bemerkt HGV-Präsident Manfred Pinzger, der die Belange der Südtiroler Schank- und Speisebetriebe im Vorstand der nationalen FIPE vertritt.
Sollte ein Mitgliedstaat restriktivere Bestimmungen erlassen wollen, muss dies mit der Notwendigkeit des Verbraucher- oder Gesundheitsschutzes begründet werden. Diese Argumente greifen im speziellen Fall jedoch nicht. Vielmehr kann die Bestimmung dazu führen, dass die lokalen Gastbetriebe gegenüber den Betrieben der anderen Regionen im Wettbewerb benachteiligt werden. Schank- und Speisebetriebe sind italienweit nur zur Angabe der Allergene verpflichtet. Auch die nationalen Bestimmungen stehen dem Gesetzesentwurf entgegen, denn Südtirol hat keinerlei Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des Verbraucherschutzes. Hier liegt die Zuständigkeit beim Staat.
Für den HGV ist der Inhalt des Gesetzesentwurfes weiterhin zweifelhaft. „Die Wahrheit am Teller, wie die Einbringer argumentieren, gibt es damit noch lange nicht, da die Herkunft nichts über die Qualität oder die Art der Produktion aussagt“, unterstreicht Pinzger. Zudem weist er erneut den Vorwurf zurück, dass die Gastronomen am Teller etwas zu verbergen hätten.
Die Angabe, ob Fleisch und andere Produkte aus der EU oder Nicht-EU stammen, ist für den Gast nicht wirklich eine erkenntnisreiche Zusatzinformation. Für den Gastwirt hingegen ist die Bestimmung mit zusätzlichen bürokratischen Verpflichtungen und Strafen verbunden. Es erschließt sich somit nicht, wieso am Gesetzesentwurf nach wie vor festgehalten wird, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.
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Kommentare (11)
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frechdachs
… weil der gute Valazza wieder in den Landtag möchte und derzeit, wie es aussieht, schlechte Karten hat
gulli
„ Die Angabe, ob Fleisch und andere Produkte aus der EU oder Nicht-EU stammen, ist für den Gast nicht wirklich eine erkenntnisreiche Zusatzinformation“
stimmt so nicht ganz, man kann daraus Rückschlüsse ziehen, wie nachhaltig die Lieferkette ist!
pingoballino1955
Der schlaue Herr Pinzger interpretiert sich die Sachen eben so wie sie ihm gefällig sind,ganz klar!
snakeplisskien
Interessant wäre auch zu wissen, welche Art von Produkte auf den Teller kommen, d.h. wie meistens vorwiegend Fertigprodukte der Lebensmittelindustrie, oder nicht. Um dies festzustellen ist der Umfang der Speisenauswahl zwar hilfreich, aber nicht immer ausreichend. Es gibt auch genügend Restaurants, die sich nach außen hin zwar als sehr exklusiv vermarkten, aber ebenso Großteils auf solche zurückgreifen.
In anderen Worten ausgedrückt, ist in der Küche ein Koch oder einen Dosenöffner angestellt?
Nichts für ungut all jenen, die sich hingegen noch die Mühe antun, zumindest vorwiegend noch selber alles zuzubereiten.
schwarzesschaf
Da hast du recht es wäre 3 mal gescheider zu deklarien ob es z.B. ein TK Wienerschnitzel ist oder ein selbstgemachtes ist wo das Kalb und Schwein her kommt ist egal, weil 18 euro für ein TK wienerschnitzel das im einkauf 2,40 kostet sind dann nichtgerechtfertigt., als eines das selbst gemacht wurde
andreas
Hast auch auf ZDF die Sendung mit der Pfeife Lege gesehen, wo er über Convieniencprodukte hergezogen ist und die Gastronomie unter Generalverdacht gestellt hat?
Bei vielem auf der Speisekarte geht es wohl schwierig anders und auch, finden sie kein Fachpersonal mehr und da sind Convienienc doch ideal und qualitativ teilweise nicht schlechter als Hausgemachtes.
pingoballino1955
Scheinst wohl kein “ GOURMET“ Freund zu sein? Du stellst Vergleiche da sträuben sich mir die Haare,sorry.
pingoballino1955
Leider des öfteren “ Dosenöffner“ zum Preis von “ Gourmetrestaurants“Danke an die “ ehrlichen“ Köche und Michelinsterneköche .
ultnerbaer
„Wo nicht anders vermerkt werden Milch, Eier und Fleisch je nach Verfügbarkeit mit Herkunft EU und Nicht- EU verwendet“
Dieser Zusatz am Ende der Speisekarte und dem Gesetz ist genüge getan. Warum deswegen so ein Kasperletheater???
vinsch
Foppa soll darauf besehen, dass in allen Kantinen des Landes, Schulen, Kindergärten, Landtag, Krankenhäuser usw. einheimische Produkte verwendet werden MÜSSEN, anstatt hier wieder einmal lediglich Wahlpropaganda zu machen.