Kurse für Vormunde
Mit Gesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die Kinder- und Jugendanwälte bzw. -anwältinnen der Regionen und der Autonomen Provinzen von Trient und Bozen damit beauftragt, freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige auszuwählen und auszubilden.
In Anbetracht der Wichtigkeit der Rolle dieser Personen, begleitet die Kinder- und Jugendanwaltschaft von Südtirol die Vormunde auch bei der Ausübung ihrer Funktion und ist ein Bezugspunkt für diese.
Die freiwilligen Vormunde haben folgende Aufgaben:
Sie üben die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen aus, setzen sich für die Anerkennung ihrer Rechte ein, um Diskriminierung zu vermeiden, überwachen die Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung, die Sicherheit und den Schutz, sowie die Erziehungs-, Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen.
Außerdem leisten sie moralische Unterstützung und begleiten die Minderjährigen bürokratisch: Sie begleiten die Minderjährigen beispielsweise bei der Quästur zur Sammlung von Dokumenten, melden sie beim Nationalen Gesundheitsdienst an und geben ihre Einwilligung zu den medizinischen Behandlungen.
Zudem treffen sie sich mit den Minderjährigen, versuchen eine Beziehung zu ihnen aufzubauen und werden Bezugspersonen für diese. Oft behalten die Vormunde den Kontakt zu den jungen Menschen bis über deren Volljährigkeit hinaus bei. Es gibt mittlerweile auch die Möglichkeit, die Rückerstattung von einigen Spesen, die in der Ausübung der Funktion als freiwilliger Vormund anfallen, zu beantragen.
Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller organisiert auch in diesem Jahr einen Ausbildungskurs für freiwillige Vormunde.
Der Grundkurs findet am Freitag, 19. Mai, von 9 bis 16 Uhr statt und ist in mehrere Module gegliedert, die verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahme nicht begleiteter ausländischer Minderjähriger in Südtirol sowie mit der gesetzlichen und freiwilligen Vormundschaft vertiefen.
Außerdem wird ein Austausch mit einem Vormund möglich sein, der bereits die Rolle der Vormundschaft für nicht begleitete ausländische Minderjährige übernommen hat und über seine Erfahrungen berichtet, sowie mit nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen, die das Thema der Vormundschaft aus ihrer Sicht vertiefen. Der Kurs ist kostenlos und wird zweisprachig abgehalten.
Zur Anmeldung genügt es, eine Kopie des Identitätsausweises und einen Lebenslauf an die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken.
Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, telefonisch unter 0471/946050 oder per E-Mail an [email protected].
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