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Das Zubrot

LH Arno Kompatscher und die Landesräte sollen zusätzlich zu ihrem Abgeordneten-Gehalt von 7.770 Euro eine steuerfreie Funktionszulage von bis zu 7.000 Euro erhalten. Die Opposition findet das unfair.

von Matthias Kofler

Die von Regionalratspräsident Sepp Noggler ausgearbeitete Reform der Abgeordneten-Entschädigungen sorgt weiter für Aufregung. Demnach soll die monatliche Mandatsentschädigung der Abgeordneten von 10.445,93 Euro auf 7.770 Euro brutto gekürzt werden. Als Ausgleich wird ein pauschales Tagegeld eingeführt, das von 2.164,50 Euro bis 2.941,50 Euro netto geht und davon abhängt, wie weit der Wohnort des Mandatars vom Landtag entfernt ist. Einen jährlichen Inflationsausgleich gibt es nicht mehr.

Auch die Sitzungs- oder Fahrtengelder sowie die Spesenrückerstattungen werden abgeschafft. Wenn die Reform durchgeht, verdient ein einfacher Abgeordneter künftig zwischen 6.361,49 bis 7.138,49 Euro netto im Monat. Das sind zwischen 583,29 bis 1.360,29 Euro Euro netto mehr als aktuell.

Die Südtiroler Opposition erachtet den Noggler-Vorschlag aus mehrerlei Hinsicht für nicht annehmbar. Sie bezweifelt zum einen, dass eine Unterscheidung der Abgeordneten-Entschädigung nach dem Wohnort rechtlich haltbar ist. Schließlich gelte das Prinzip der Gleichheit des Mandats. Zum anderen traut sie den Aussagen des Regionalratspräsidiums nicht, wonach mit der Reform über eine Million Euro eingespart werden soll. Zu sehr schmerzen die schlechten Erfahrungen im Zuge der Thaler-Reform von 2012. Besonders kritisch sieht die Opposition den Umstand, dass das Tagegeld der Abgeordneten nicht versteuert wird. Das sei ein Privileg, von dem ein normaler Bürger nur träumen könne.

Sollte die Reform durchgehen, würden Landeshauptmann Arno Kompatscher, zusätzlich zu seinem Abgeordneten-Gehalt von 7.770 Euro brutto, rund 7.000 Euro im Monat steuerfrei ausbezahlt: 2.275,50 Euro in Form des regionalen Tagegelds sowie 4.600 Euro als Funktionszulage, wie vom Gesetz des Südtiroler Landtags vorgesehen. Diese Zulagen werden in der jährlichen Steuererklärung nicht aufscheinen. Da Kompatscher über einen Dienstwagen verfügt, könnte das Tagegeld des Völsers von 2.275,50 Euro auf 2.164,50 Euro netto reduziert werden. Im entsprechenden Noggler-Antrag steht wörtlich: „Sofern ein Abgeordneter auf die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit oder ohne Fahrer Anrecht hat und dies, wenn auch nur gelegentlich, in Anspruch nimmt, wird jedenfalls nur der geringstmögliche Betrag des Tagegeldes ausbezahlt.“ Sollte der LH im Laufe der Legislatur Meinung ändern und nur mehr mit dem Privatauto durchs Land reisen, wird ihm erst nach drei Monaten das Tagegeld wieder auf 2.275,50 Euro erhöht.

Die Opposition stellt nicht in Abrede, dass Kompatscher aufgrund seiner umfangreichen und verantwortungsvollen Arbeit eine monatliche Zulage von rund 7.000 Euro zusteht. Allerdings soll diese normal mit 43 Prozent versteuert werden. Die Folge wäre jedoch, dass das monatliche Gehalt des LH von 11.000 Euro auf etwa 8.000 Euro netto sinken würde. Die steuerfreie Funktionszulage ist die einzige Möglichkeit, bei den Gehältern im Rahmen des staatlichen Monti-Dekrets (13.800 Euro brutto für LH, 11.100 Euro brutto für Abgeordnete) zu bleiben. Neben dem Regierungschef erhalten auch alle anderen Regierungs- und Präsidiumsmitglieder, zusätzlich zum Tagegeld, eine steuerfreie Pauschale: 3.300 Euro bekommt der Landtagspräsident und 2.400 Euro dessen Stellvertreter, 4.100 Euro gehen an die LH-Stellvertreter, 3.600 an die Landesräte und 1.200 Euro an die Präsidialsekretäre.

Auch die Arbeit der Sprecher der größeren Fraktionen (1.100 Euro) und der Ein-Mann-Fraktionen (600 Euro) werden laut dem Gesetz des Landtags zusätzlich vergütet. 800 Euro netto erhalten die Präsidenten der Gesetzgebungskommissionen. Erhöht werden sollen die Zulagen der meisten Mitglieder des Regionalratspräsidiums, weil diese aufgrund der ständigen Klagen der Altmandatare eine heikle Arbeit verrichten müssen. Im Gegensatz zu den Mitgliedern des Landtagspräsidiums müssen diese ihre Pauschalen aber, genauso wie die Mitglieder der Regionalregierung, die regionalen Fraktionssprecher und die Chefs der Gesetzgebungskommissionen im Regionalrat, ordentlich versteuern. Dem Präsidenten des Regionalrats bleibt von seinen 3.088,50 Euro brutto nur etwa die Hälfte als Zulage übrig.

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