Moderner Brandschutz
Die Landesregierung hat mit erfolgten Genehmigung des Gesetzentwurfes neue Bestimmungen im Bereich Brandschutz auf den Weg gebracht.
Einem neuen Gesetzentwurf über allgemeine Brandschutzverfahren hat die Landesregierung am Dienstag zugestimmt.
Der von Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler vorgelegte Entwurf soll das bestehende Gesetzt aus dem Jahr 1992 ersetzen.
Es wird nun dem Südtiroler Landtag zur Behandlung weitergeleitet. Das neue Gesetz wird an das Gesetz „Raum und Landschaft“ angepasst.
Zukünftig werden alle Dokumente über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten und jenen für das Bauwesen eingereicht und demnach digitalisiert.
Derzeit wird das Brandschutzverfahren mit der Ausstellung der Benutzungsgenehmigung vonseiten des zuständigen Bürgermeisters abgeschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) eingeführt, die für die Aufnahme einer kontrollpflichtigen Tätigkeit erforderlich ist. Dadurch wird das Genehmigungsverfahren hinfällig, die angepassten Gebäude oder Teile davon können unmittelbar nach Vorlage der Meldung genutzt werden.
„Der Betreiber der Brandschutztätigkeit wird nun dazu verpflichtet, einen Freiberufler mit der periodischen Überprüfung der Brandschutzanlagen und der tragenden oder brandabschnittsbildenden Strukturen zu beauftragen“, fasst der Kommandant der Berufsfeuerwehr Florian Alber zusammen: „Dies ist äußerst wichtig, da besonders bei Projekten, die mit den Ingenieurmethoden für den Brandschutz ausgearbeitet werden, die Anforderungen an die aktiven Brandschutzmaßnahmen steigen.“
„In einer zunehmend komplexeren Welt“, erklärt Landesrat Schuler, „sollen durch dieses neue Gesetz die Berufsbilder und deren Funktionen im Bereich des Brandschutzes definiert werden: Dabei wird die Funktion des Prüfingenieurs beziehungsweise der Prüfingenieurinfür Projekte eingeführt, die nach Ingenieurmethoden für den Brandschutz ausgearbeitet wurden.“
Die Ingenieurmethoden des Brandschutzes, auch Fire Safety Engineering genannt, sind ein modernes Mittel zur Sicherheitsbewertung eines Gebäudes oder einer Tätigkeit. Sie erlauben bei korrekter Anwendung eine analytische und daher quantitative Bewertung des vorhandenen Sicherheitsniveaus, dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Effizienz von Brandschutzprojekten oder von Notfallplänen. Eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur garantiert die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen unabhängig vom Brandschutzplaner. Es wird ein Verzeichnis von freiberuflich Tätigen angelegt, die befugt sind, die Tätigkeit der Überprüfung der Projekte auszuüben.
Bei der Agentur für Bevölkerungsschutz werden zwei Landesfachbeiräte eingerichtet, informiert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger: der Landesfachbeirat für Brandschutz und der Landesfachbeirat für den Bereich Störfallverordnung.
Diese begutachten auf Antrag des Funktionsbereichs Brandschutz der Agentur die Projekte und benennen die Sachverständigen für die Durchführung der Lokalaugenscheine. Vorsitzender dieser Gremien ist der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz, Mitglieder sind der Kommandant der Berufsfeuerwehr, die Direktorin des Amtes für Brandverhütung, der Direktor der Landesfeuerwehrschule sowie Vertreter und Vertreterinnen der Berufskammern und Kollegien der betroffenen technischen Bereiche, je ein Vertreter, eine Vertreterin der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, des Arbeitsinspektorates des Landes, der Landesabteilung für Raumentwicklung und der örtlich zuständigen Gemeinde.
„Mit der Aufsicht über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ist das Landesamt für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz betraut“, erläutert Amtsdirektorin Arianna Villotti, „dazu gehören unter anderem die Ausarbeitung der Vorschriften und die Erstellung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns im Hinblick auf den Brandschutz für Landesgebäude“.
Die brandschutzkontrollpflichtigen Tätigkeiten werden in Risikoklassen eingestuft, daher können sich die Technikerinnen des Amtes bei der Überprüfung der Tätigkeiten auf jene beschränken, die in die gefährlichsten Klassen fallen.
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Kommentare (5)
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rumer
Wow, viel Bürokratie und hohe Kosten für die Betriebe…..alles Dinge, die wir nicht brauchen.
griassdi
Wer macht solche Gesetze? Ein bürokratischer Spießrutenlauf ohne Ende. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass man jene Bereiche stärker reguliert, wo es wirklich einen Mangel gibt. Wenn einer mit Sturmhaube und Brechstange in ein Hotel eindringt (siehe letztens in Bruneck), kann er sich auf einen Faschingsscherz berufen und wird nicht belangt. Wenn ein Betrieb hingegen irgendwo einen Zettel vergisst, ist der Gesetzgeber knallhart. Das passt nicht zusammen
hallihallo
wenn der schuler etwas in die hand nimmt, kommt wohl nie etwas gutes raus.
wieso müssen unsere feuerlöscher alle 6 monate kontrolliert werden, wenn es in deutschland alle 2 jahre ist?? sonst lehnen wir uns immer an deutschland an.
wieviele betriebe brennen in südtirol in einem jahr, daß es jetzt noch zusätzliche auflagen braucht?? in den hotels brennt es zu 80% wärend der umbauarbeiten und da wären die handwerker gefragt, nicht die gastbetriebe.
wir haben eine brandschutzanlage und bisher gab es nur fehlalarme mit lauter sirene. hoffentlich heulen die nicht nachts für nichts los.
waldhexe
Das wird die Freiberufler freuen.
dn
Zumindest kann man dem Schuler nicht vorhalten, dass er viel Wahlwerbung macht.