„Keine Zustimmung“
Mehrkosten und Nein der Wirtschaft: Warum die Wiedereinführung des Josefstages als Landesfeiertag in weite Ferne gerückt ist.
von Matthias Kofler
Die Wiedereinführung des Josefstages als Landesfeiertag wurde bereits mehrfach im Landtag diskutiert und in Beschlussanträgen gefordert. Einzelpersonen und Unterstützergruppen aus Kirche und Gesellschaft drängen seit Jahren darauf, hier aktiv zu werden. Auch die Landesregierung hat schon öfters bekräftigt, dass es ein erstrebenswertes Ziel sei, diesen traditionellen Tiroler Feiertag wieder als solchen im Kalender vorzusehen. Bereits vor dem Ausbruch der Coronapandemie war im Frühjahr 2020 ein Treffen mit den Sozialpartnern geplant, um eine mögliche Wiedereinführung dieses Landesfeiertages zu diskutieren. Das Treffen wurde aufgrund der Pandemie abgesagt und auf einen Zeitpunkt nach Bewältigung der Pandemie aufgeschoben.
In der Aktuellen Fragestunde im Landtag wollte der SVP-Politiker Gert Lanz wissen, welche konkreten Schritte die Landesregierung plant, um das Anliegen der Wiedereinführung des Josefstages als Landesfeiertag konkret voranzutreiben.
Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte, dass man sich seit Jahren um die Wiedereinführung des Josefitages bemühe. Am vergangenen 4. März habe er sich mit den Sozialpartnern zu einem Informationstreffen getroffen, um einen Vorschlag zu unterbreiten: Es bestehe nämlich die Möglichkeit, ohne die Abänderung von Staatsgesetzen einen Feiertag einzuführen – dies unter bestimmten Voraussetzungen. Das könne in Südtirol entschieden werden. „Doch es hat keine große Zustimmung zu diesem Vorschlag gegeben“, stellte der LH fest, und zwar aus verschiedensten Gründen: zum Beispiel befürchtete Mehrkosten oder unzufriedenstellende Pensions- und Urlaubskosten vonseiten der Arbeitnehmervertreter. Die Wirtschaft habe betont, ein zusätzlicher Urlaubstag komme nicht in Frage, so Kompatscher.
Auf Lanz‘ Nachfrage, ob der Landtag unterstützend eingreifen könnte, antwortete der SVP-Politiker: Spontan könne er sagen, dass der Landtag ein Gesetz zur Einführung eines Feiertags für die Landesbediensteten beschließen könne, doch dies wäre kein Feiertag für alle. Deshalb erachte er dies nicht als sinnvoll.
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