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Verfallene Masken

Gegen das Kastelruther Seniorenheim Martinsheim ist eine Strafe von 48.000 Euro wegen verfallener Schutzausrüstung verhängt worden – nun behängt ein Rekurs vor dem Präfekten.

von Thomas Vikoler

Das Martinsheim Kastelruth war eines der Corona-Hotspots zu Beginn der Pandemie, es starben rund 20 Bewohner. Auch weil damals kaum Schutzausrüstung gegen das (weitgehend) unbekannte Virus aus China vorhanden war.

Spätestens im zweiten Corona-Jahr waren Gesichtsmasken und andere Schutzausrüstung ausreichend vorhanden. Und nun wird ein Fall aus Kastelruth bekannt, welchem den dortigen Seniorenheim Martinsheim eine Verwaltungsstrafe von nicht weniger als 48.000 Euro bescherten.

„Es stimmt, gegen uns wurde diese Strafe verhängt. Wir haben aber dagegen Rekurs beim Regierungskommissariat eingelegt, weil wir der Ansicht sind, dass der falsche Gesetztes Artikel angewandt wurde“, sagt Markus Rauch, Präsident der Stiftung Martinsheim, welche das Seniorenheim im Ortszentrum von Kastelruth betreibt.

Was war passiert?

Im August vergangenen Jahres kreuzten im Seniorenheim zwei Beamte der in Trient stationierten Carabinieri-Sondereinheit NAS auf. Sie inspizierten den Lagerbestand an Gesichtsmasken und wurden dabei offensichtlich fündig: Sie stießen auf Verpackungen, deren Inhalt gemäß den Angaben auf den Etiketten abgelaufen war.

FFP2-Masken, die nach Ansicht der NAS nicht mehr hätten eingesetzt werden dürfen (wobei sich die Frage stellt, ob eine Gesichtsmaske ablaufen bzw. verderben kann und folglich weniger wirksam ist als eine nicht abgelaufene).

„Wir bestreiten nicht, dass das Verfallsdatum überschritten war“, bestätigt Martinsheim-Präsident Rauch, der im Hauptberuf die Landesverkehrsmeldezentrale leitet.

Die Carabinieri fanden jedenfalls heraus, dass die verfallenen Masken sowohl vom Personal des Kastelruther Seniorenzentrums verwendet wurden als auch an Besucher ausgegeben wurden.

Im Oktober 2022 folgte dann die Zustellung der stattlichen Verwaltungsstrafe gegen das Martinsheim. Ein Verstoß gegen Bestimmungen zum Materialeinsatz im Sanitätswesen.

Die Stiftung Martinsheim hat inzwischen über einen Anwalt Beschwerde gegen den Strafbescheid eingelegt. Eine Entscheidung des Regierungskommissär steht bisher aus.

 

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