Der Brandschutz-Streit
Feuerwehrdienst am Flughafen Bozen: Wie das Land aus der Muss- eine Kann-Bestimmung machen will.
Der 3. Gesetzgebungsausschuss hat mit vier Ja (Helmuth Renzler, Helmut Tauber, Gert Lanz und Carlo Vettori), einem Nein (Hanspeter Staffler) und zwei Enthaltungen (Josef Unterholzner und Paul Köllensperger) Änderungen am Haushaltsvoranschlag 2023-2025 vorgenommen. Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Neuregelung der Sozialbindung im Wohnbauförderungsgesetz, die Möglichkeit, auch für Mittelstandswohnungen um Förderungen anzusuchen, die Bestimmungen zur Bewältigung der Preissteigerungen bei öffentlichen Bauaufträgen sowie die Finanzierung der Beiträge an die Gemeinden für die Energiekosten der öffentlichen Schwimmbäder und der Eislaufplätze.
Neu ist auch, dass die Ausbildungen an der Landesfeuerwehrschule für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren unentgeltlich sein sollen und die Agentur für Bevölkerungsschutz Eingriffe in Eigenregie vornehmen kann.
Zudem wurden die Regelungen für die Brandschutzdienstleistung am Flughafen Bozen präzisiert: Aus der Muss- wird eine Kann-Bestimmung. Demnach ist das Land nicht mehr verpflichtet, den Dienst für die Berufsfeuerwehr zu gewährleisten, sondern kann ihn mit Konvention vergeben. Damit will sich die Landesregierung auf den Fall vorbereiten, den laufenden Rechtsstreit mit Flughafenbetreiber Josef Gostner zu verlieren. Dieser weigert sich, die jährlichen Kosten für den Brandschutz im Ausmaß von 917.000 Euro im Jahr zu bezahlen. Die Richterin hat einen Vergleich von 700.000 Euro vorgeschlagen, Gostner will aber nur 200.000 Euro bezahlen.
Kommentare (18)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.