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Die „Schönheitsfehler“

Die SVP-Fraktion

Warum die SVP gegen eine Angleichung der Elternzeiten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist.

Der Regionalrat hat mit den Stimmen der Regierungsmehrheit einen Begehrensantrag zur Anpassung der Elternzeit in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst abgelehnt. Erstunterzeichnerin Maria Elisabeth Rieder (Team K) ist verärgert: „Vertreter:innen der Mehrheit betonen immer die Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es dann aber konkret wird, stimmt man dagegen.“

Der Hintergrund: Derzeit können Frauen in der Privatwirtschaft neben der obligatorischen Mutterschaft zusätzlich sechs Monate Elternzeit zu 30 Prozent Besoldung inklusive Rentenbeiträge und Sozialabgaben beanspruchen. Allerdings gilt die Besoldung und die Einzahlung dieser Beiträge nur für sechs Monate. Öffentlich Bediensteten steht hingegen neben der obligatorischen Mutterschaft für jedes Kind noch eine zusätzliche Elternzeit von maximal elf Monaten zu. Die Besoldung erfolgt hier im Ausmaß von 30 Prozent für maximal acht Monate. Außerdem haben öffentliche Bedienstete die Möglichkeit, einen Wartestand für weitere zwei Jahre zu beanspruchen. Während dieser Zeit werden für sie die gesamten Pensionsbeiträge eingezahlt. „Im Privatbereich kündigen viele Frauen, die länger zu Hause bleiben wollen, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, um die Arbeitslosenunterstützung zu nutzen“, so Rieder.

Wie erklären die SVP-Vertreter ihr Abstimmungsverhalten?

Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstreicht, dass der Großteil der Forderungen des Antrags nicht in die Zuständigkeit von Regierung und Parlament, sondern in jene der Vertragspartner falle. Der öffentliche Dienst sei immer schon wegen der genannten Vorteile attraktiv gewesen. Im Gegenzug könne er gewisse andere Vorteile, die es in der Privatwirtschaft gebe, nicht bieten. Davon abgesehen würden es die Staatsfinanzen derzeit nicht zulassen, eine solche Angleichung per Gesetz zu finanzieren. Solche allgemeinen Forderungen seien „nicht seriös“. Man sollte stattdessen konkrete und umsetzbare Forderungen stellen, so Kompatscher.

Auch Helmuth Renzler sieht im Antrag des Team K „einige Schönheitsfehler“. Viele Bedienstete des Staates und vormals staatlicher Einrichtungen hätten dieselbe Regelung wie in der Privatwirtschaft. Zurzeit liege in Rom ein Gesetzentwurf zum Thema auf, und die Regierung denke über eine Elternzeit von sechs Monaten nach. Die Regelung für den Landesdienst sei großzügiger als jene anderer Regionen und würde vom Staat nicht übernommen werden. (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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