Die Gehälter-Reform
Der Regionalrat will die Amtsentschädigungen der Abgeordneten um bis zu 1.200 Euro netto erhöhen und wieder eine Art Leibrente einführen. Die Hintergründe.
von Matthias Kofler
Dass die Politiker-Gehälter, zumal im Wahljahr, das Zeug haben, für böses Blut unter den Abgeordneten zu sorgen, zeigte sich Ende Januar in der Sitzung des 1. Gesetzgebungsausschusses: Weil die Oppositionsvertreter aus Protest gegen die Vorgehensweise der Mehrheit geschlossen den Sitzungssaal verließen, riefen ihnen die Vertreter von SVP, Lega und Co. aufgebracht hinterher: „Ihr geht nur, weil ihr euch vor der Kürzung der Gehälter drücken wollt.“
In besagter Sitzung hätte Regionalratspräsident Sepp Noggler den Abgeordneten seinen Gesetzentwurf zur Reform der Amtsentschädigungen vorstellen sollen. Nach der Protestaktion der Minderheit musste die Präsentation auf den (Unsinnigen) Donnerstag verschoben werden.
Mit der Reform sollen die Politiker-Gehälter auf neue Beine gestellt werden: Derzeit erhält ein Abgeordneter eine monatliche Mandatsentschädigung von 10.445,93 Euro brutto und eine pauschale Spesenrückvergütung von 746,14 Euro netto. Unterm Strich sind das 5.896 Euro netto. Darüber kann sich der Volksvertreter die Spesen, die er in Ausübung des Mandats bestritten hat, sowie die Reisespesen für Fahrten zum Landtag rückerstatten lassen, und zwar im Ausmaß von bis zu 799,44 Euro im Monat für Mandatsspesen sowie bis zu 8.000 Kilometer im Jahr für Reisespesen.
Das Problem: Laut dem Thaler-Gesetz von 2012 müssen die Amtsentschädigungen zu Beginn der kommenden Legislaturperiode an die Inflation angepasst. Den Abgeordneten winkt daher in Bälde eine Gehalts-Erhöhung von satten 15 Prozent. Die Berechnungen des Regionalratspräsidiums haben ergeben, dass ein Volksvertreter künftig bis zu 7.550 Euro netto zuzüglich der Reisespesen verdient. Die jährlichen Kosten für den Regionalrat – und damit für den Steuerzahler – würden von derzeit 9.460.000 Euro auf 10.689.800 Euro steigen.
Um weiterhin im Rahmen der Vorgaben der Staat-Regionen-Konferenz zu bleiben und die Erhöhung der Politiker-Gehälter (und somit auch die Ausgaben für die öffentliche Hand) in Grenzen zu halten, will Noggler noch vor dem Ablauf dieser Legislatur gesetzgeberisch eingreifen. Seine Reform sieht eine (geringere) Aufwandsentschädigung von 7.770 Euro brutto und ein pauschales Tagegeld vor. Die Höhe des steuerfreien Tagegelds reicht von 2.164,50 Euro bis 2.941,50 Euro netto und hängt davon ab, wie weit der Wohnort des Mandatars vom Landtag entgernt ist: Je weiter weg, desto höher die „diaria“. Einen jährlichen Inflationsausgleich soll es nicht mehr gegeben. Auch die Sitzungs- oder Fahrtengelder sowie die Spesenrückerstattungen sollen abgeschafft werden.
Wenn die Reform durchgeht, verdient ein Abgeordneter künftig zwischen 6.400 bis 7.200 Euro netto im Monat. Das sind zwar bis zu 1.200 Euro netto mehr als aktuell, aber deutlich weniger, als wenn der Regionalrat nicht eingreifen würde (7.550 Euro plus Reisekosten). Laut Präsidium würden die jährlichen Ausgaben auf etwa 8 Millionen Euro sinken. Auch bliebe man damit im gesamtstaatlichen Durchschnitt (siehe Tabelle).
Neben der Amtsentschädigung soll auch die Pensionsvorsorge auf neue Beine gestellt werden. Ziel ist es, ein rein beitragsbezogenes System (wie für die Lohnabhängigen) zu schaffen, wobei die eingezahlten Beiträge nicht mehr in eine private Zusatzrentenvorsorge überwiesen werden, sondern in öffentlicher Hand bleiben. Die Abgeordneten erwerben bei Erreichen des Pensionseintrittsalters (60 bis 64 Jahre) ein Recht auf eine Rente, aber kein Recht an den eingezahlten Beiträgen. Noggler nennt sein System schlauerweise „Beitragsbezogene Vorsorgeentschädigung“. In Wirklichkeit ist es aber die Rückkehr zum alten Leibrentensystem, wenngleich in deutlich abgespeckter Form. Jeder Politiker bekommt für jede Legislatur, die er auf dem Buckel hat, die gleiche Pension. Nach fünf Jahren sind es etwa 700 Euro netto, nach zwei Legislaturen bereits 1.200 Euro netto. Auf Wunsch des Team K wird die Pension ausschließlich auf die besteuerte Aufwandsentschädigung und nicht, wie ursprünglich geplant, auch auf das Tagegeld berechnet.
Sepp Noggler betont, die Reform nur dann durchzuziehen, wenn sie von breiten Teilen der Minderheit mitgetragen wird. Oppositionelle hätten im Übrigen die Möglichkeit, auf die steuerfreien Zulagen zu verzichten, betont der SVPler.
Die Opposition steckt jetzt in einem Dilemma: Schießt sie gegen die Noggler-Reform, muss sie für die Konsequenzen, nämlich eine 15-prozentige Erhöhung der Diäten, geradestehen. Gleichzeitig kann sie im Wahljahr auch schlecht für eine Erhöhung der Gehälter, wie sie das Noggler-Gesetz vorsieht, stimmen. Der Renten-Skandal sitzt den meisten noch in den Knochen. Team K, Freiheitliche und Co. haben sich daher Bedenkzeit erbeten, um Ämter und externe Experten wie INPS-Präsidentin Luisa Gnecchi anzuhören. „Wir müssen uns die vorliegenden Vorschläge genau anschauen und die Berechnungen durchführen, bevor wir die Bewertung und auch die Debatte führen können“, erklärt Maria Elisabeth Rieder (Team K). Ihr sei wichtig, dass es bei den Politikergehältern und Renten „eine Gleichbehandlung mit den Arbeitnehmern“ gebe. Auch sei sie dagegen, wieder einen Pensionsfonds für PolitikerInnen bei der Region einzuführen.
Ein klares Nein zur Reform kommt von der Fünf-Sterne-Bewegung: „In der aktuellen Krisensituation ist eine Erhöhung der Politikergehälter nicht vermittelbar. Zudem wären wir die einzige Kategorie, die ihre Entschädigungen an die Inflation anpasst“, meint Diego Nicolini.
Kommentare (20)
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