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Der Freispruch

Jürgen Wirth Anderlan

Der ehemalige Schützen-Chef Jürgen Wirth Anderlan ist am Dienstag vom Vorwurf, zu einer illegalen Kundgebung aufgerufen zu haben, freigesprochen worden.

Jürgen Wirth Anderlan postete am Dienstagmorgen, im Vorfeld der Urteilsverkündung, auf Facebook:

„ … und dann wissen wir, wo die Reise hingeht, nach Schweden Gardinen verkaufen, oder nach FREIstadt (sic) spazieren.“

Der ehemalige Landeskommandant der Südtiroler Schützen durfte spazieren gehen – denn er wurde freigesprochen.

Gemeinsam mit Thomas Winnischhofer war Jürgen Wirth Anderlan angeklagt, zu Menschenansammlungen in Form von Spaziergängen während der Corona-Pandemie aufgerufen zu haben.

Wirth Anderlans Posting („Ich gehe am Samstag spazieren“) wurde vom Staatsanwalt als Aufruf zur Teilnahme an der Versammlung gewertet.

Jürgen Wirth Anderlan und Thomas Winnischhofer

Die Staatsanwaltschaft hatte für Wirth Anderlan eine Haftstrafe von drei Monaten und ein Bußgeld von 200 Euro gefordert.

Das Gericht folgte am Ende der These des Verteidigers von Jürgen Wirth Anderlan, Nicola Canestrini, der in seinem Plädoyer erklärte, dass dieses Posting nicht als Beweis dafür tauge, dass sein Mandant zu den Protest-Spaziergängen aufgerufen habe.

Was Anderlans Mitangeklagten Thomas Winnischhofer angeht, so hatte dieser nur ein Posting in den sozialen Medien geteilt.

Auch im Falle Winnischofers hatte der Staatsanwalt zwei Monate Haft und 150 Euro Strafe gefordert. Winnischhofer wurde freigesprochen.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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