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Für die Fisch

Fischbrütling (Marmorierte Forelle)

Der Landtag hat das Fischereigesetz ohne Gegenstimme verabschiedet. Die Neuerungen im Überblick.

Von Matthias Kofler

Vor der Abstimmung zum Fischereigesetz versuchte Sepp Noggler noch einmal etwas Spannung aufkommen zu lassen: „Nachdem die Kollegen der Grünen voll des Lobes für den Gesetzentwurf sind, müssen wir genauer hinschauen, denn dann gibt es meist ein Problem“, zündelte der Vinschger SVP-Politiker und forderte eine Sitzung der Mehrheitsparteien. Dort bekam Noggler das, was er wollte: Der Begriff „bäuerliche Fischzucht“ wurde in „private Fischzucht“ umgewandelt.

Anschließend ging die Behandlung des Gesetzentwurfes reibungslos über die Bühne: 32 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler, drei enthielten sich. Schuler bedankte sich artig bei den Mitarbeitern und beim Plenum und unterstrich, dass es bei keinem Artikel eine Nein-Stimme gegeben habe.

Das alte Fischereigesetz hatte bereits mehr als 40 Jahre auf dem Buckel. Rechtlich und wirtschaftlich haben sich die Rahmenbedingungen in der Fischerei seitdem verändert. Dem soll im neuen Gesetz Rechnung getragen werden.
Ziel ist es, nicht nur technische Anpassungen vorzunehmen, sondern auch eine neue Ausrichtung vorzunehmen. In den Fischgewässern soll die natürliche Situation möglichst erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Wichtig ist Schuler auch die Nachhaltigkeit im Bereich der Fischerei, was bedeutet, dass in Zukunft nur noch das gefischt werden soll, was dem natürlichen Prozess entspricht. Die Regelungen müssten auch für private Fischgewässer gelten. Dazu könnten auch Kontrollen durchgeführt und eventuell Sanktionen verhängt werden.

Weiters werden die Fischereirechte neu geregelt. Im Zuge von Streitigkeiten soll nicht sofort der Weg vor Gericht beschritten werden. Beim Fischbesatz gibt es einen neuen Ansatz. Bisher ist der nach dem Gießkannenprinzip festgelegt worden, nun wird der Besatz auf Gewässer beschränkt, bei denen der natürliche Bestand nicht ausreicht. Nur autochthone Fischarten werden dabei eingesetzt, jene, die vor 1942 nachgewiesen wurden.

Bisher konnten sich die Inhaber von Fischereirechten nur ans Gericht wenden können. Nun gibt es eine neue Prozedur: Die Streitparteien sollen sich bereits im Vorfeld an einen Tisch setzen, um einen Ausgleich zu erreichen.

Neuigkeiten gibt es außerdem für die Fischteiche. Dort ist man nicht auf die autochthonen Fischarten beschränkt. Allerdings wird es Kontrollen geben, damit andere Fischarten sich nicht in anderen Gewässern verbreiten. Eine weitere Neuigkeit ist die Förderung der Jungfischer, d.h. dass auch Minderjährige in Begleitung fischen dürfen

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