Das Pflegegeld-Problem
Bei der jüngsten Sitzung des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen haben Volksanwältin Gabriele Morandell sowie Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller über ihre Aufgaben informiert.
Durch die gesetzliche Neuregelung der beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsstellen des Landes (Volksanwaltschaft, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Amt der Gleichstellungsrätin/des Gleichstellungsrates und Landesbeirat für das Kommunikationswesen) wurden neue Bereiche ergänzt und die Kompetenzen klar definiert.
„Als Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen arbeiten wir mit den Ombudsstellen des Landes bereits seit vielen Jahren gut zusammen. Im gegenseitigen Einvernehmen leiten wir eingehende Anfragen an die jeweils zuständigen Stellen weiter. Damit wir unseren Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam die bestmögliche Unterstützung anbieten können, bringen wir uns auf den neuesten Stand der jeweiligen Zuständigkeiten“, beschreibt Präsidentin Ulrike Oberhammer den Hintergrund der Einladung zur Sitzung des Landesbeirats im Februar.
Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller schützt die Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 21 Jahren. Ihr Team bietet Beratung, Vermittlung, Information und Prävention im Bereich der Kinderrechte an. Zudem setzt sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft für die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 in sämtlichen Bereichen ein.
Höller kann bei Gefährdung des Kindeswohls auch eine direkte Meldung an die Behörden vornehmen, damit die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen getroffen werden. Ein wichtiges Anliegen ist für Höller zudem die Aufgabe, freiwillige Vormundinnen und Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige auszuwählen und auszubilden sowie sie in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu begleiten. Dieses Anliegen wird vom Landesbeirat für Chancengleichheit aktiv unterstützt, indem die Beiratsfrauen herzlich einladen, zur Erlangung der erforderlichen Kompetenzen einen der regelmäßig angebotenen Kurse zu besuchen.
In diesem ersten Zusammentreffen stellte Volksanwältin Gabriele Morandell ihren Hauptaufgabenbereich vor. Die Volksanwaltschaft feiert 2023 ihr 40jähriges Bestehen.
Sie schreitet bei unregelmäßigen Verhaltensweisen der öffentlichen Körperschaften ein und vermittelt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der öffentlichen Verwaltung. Neben vielen anderen Themen berichtet Morandell von den derzeitigen Schwierigkeiten mit den langen Zeiten vom Ansuchen bis zur Zuweisung des Pflegegeldes. Diese sei für viele Familien insbesondere dann problematisch, wenn die zu pflegende Person zwischenzeitlich verstirbt, gab Morandell zu bedenken.
Derzeit müssen Angehörige nämlich innerhalb von 60 Tagen nach dem Ableben die Weiterführung des Antrages auf Pflegeeinstufung (Post-Mortem-Einstufung) beantragen, erfolgt dies nicht, wird der Antrag auf Pflegegeld archiviert und der Anspruch aufs Pflegegeld verfällt.
Die Mitglieder des Landesbeirates für Chancengleichheit formulierten daher die Forderung, dieses Procedere zu ändern bzw. abzuschaffen, da vielen Familien die Notwendigkeit einer Post-Mortem-Einstufung nicht bewusst sei. Zumal hauptsächlich Frauen die Pflege innerhalb der Familie übernehmen, würde durch den Verlust des Pflegegeldes ein großer finanzieller Schaden entstehen: Einerseits würden die Frauen für die Pflegeleistung nichts bekommen bzw. die Familie müsse Kosten für eine externe Unterstützung tragen, dazu kämen noch Kosten für Lebenshaltung, Unterbringung, Strom usw., die auch im Todesfall trotzdem bezahlt werden müssen. Die derzeitige Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten verschlimmern die Situation noch weiter, waren sich die Beiratsmitglieder und Volksanwältin Morandell einig.
Bei der Volksanwaltschaft ist die zudem die Antidiskriminierungsstelle des Landes angesiedelt, die von Priska Garbin geleitet wird.
Garbin wird, ebenso wie Gleichstellungsrätin Michela Morandini, in einer der nächsten Sitzungen des Landesbeirats für Chancengleichheit ihre jeweilige Tätigkeit vorstellen.
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Kommentare (1)
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nochasupergscheiter
Traurig wenn man die eigene Tätigkeiten vorstellen muss weil niemand merkt und weiss was man macht…
Traurig wenn man sagt man habe keine Hausärzte, sich diese aber nur ein Monat im Jahr bewerben dürfen…
Obwohl es bei Hausärzten im Menschenleben geht kriegen unsere Beamten nichts hin ausser ihre work life balance zu optimieren… Und eben überall hinten zu sein…