Die neuen Richtlinien
Bewässerungsanlagen, Speicherbecken, Bonifizierungsstraßen und -gräben sowie Maschinen für die Instandhaltung werden wieder gefördert. Die Landesregierung hat die Förderungsrichtlinien genehmigt.
Die Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen an Bonifizierungskonsortien für die Durchführung von Investitionen wurden aktualisiert.
Die Landesregierung hat zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt dafür bereitgestellt. „Wir wollen damit eine effiziente Wassernutzung in der Landwirtschaft fördern und die Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der Bewässerungsinfrastrukturen vorantreiben“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
Die Beihilferegelung für Bonifizierungskonsortien wird künftig fortgeführt. Gefördert werden auch wieder Bewässerungsanlagen, Speicherbecken, Bonifizierungsstraßen und -gräben sowie die Maschinen für die Grabeninstandhaltung. Die Förderungen sind jedoch auf die Sanierung bestehender Anlagen beschränkt und bei Obst- und Weinbauflächen ist die Umstellung auf Tropfbewässerung von mindestens 90 Prozent verpflichtend.
Mehrzwecknutzung für Stromproduktion möglich
Neu ist auch, dass eine Mehrzwecknutzung der Bauten und Anlagen vorgesehen werden kann. Die Hauptnutzung muss jedoch für die Bewässerung gesichert sein und darf von anderen Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Eine Kombination mit Stromproduktion ist ohne Berücksichtigung der Mehrkosten möglich, solange es sich um ein Kleinkraftwerk handelt.
Beitragssätze
Der Beitragssatz beträgt für die Bewässerungsanlagen 40 Prozent im Obst- und Weinbau und 70 bis 80 Prozent im Futterbau, für die Speicherbecken 55 Prozent für den Obst- und Weinbau und 85 Prozent im Futterbau. Für die Beregnung erhalten Einzelbetriebe Beiträge zwischen 20 und 55 Prozent, je nachdem, ob es sich um Obst- und Weinbau oder Futterbau handelt. Bodenverbesserungskonsortien hingegen erhalten zwischen 35 und 65 Prozent und Bonifizierungskonsortien zwischen 40 und 80 Prozent.
Wie bereits im Strategiepapier Landwirtschaft 2030+ angeführt, ist Landesrat Schuler überzeugt, dass „ein gesunder Boden und sauberes Wasser die Grundpfeiler unserer Landwirtschaft sind. Ein Wassermanagement sowie die überbetriebliche Nutzung der Wasserressourcen ist dafür notwendig und zielführend.“
Die zuschussfähigen Maximalkosten sind auf zehn Jahre und pro Hektar für Bewässerungsanlage und Speicherbecken begrenzt und berücksichtigen, abgesehen von den Landschaftspflegebeiträgen, auch andere öffentliche Finanzierungen (z.B. nationale Programme).
Von den Unterstützungsmaßnahmen ausgeschlossen sind neue Bewässerungsanlagen, betriebliche Bewässerungsnetze, ordentliche Instandhaltungsarbeiten sowie der Bau und außerordentliche Instandhaltungen von Brücken, wenn diese als Verbindung zwischen Gemeindewegen dienen. Auch werden keine einzelbetrieblichen Tiefbrunnen und Pumpstationen gefördert.
Die Beihilfeanträge müssen bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf dem dafür vorgesehenen Vordruck eingereicht werden.
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Kommentare (1)
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snakeplisskien
Wird so ein Speicherbecken wie jenes in der Thun-Villa weiterhin gefördert?