Trinkverbot in der Altstadt
Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi erlässt nach der Massenschlägerei am Obstmarkt eine Nachtleben-Verordnung für die gesamte Altstadt – vorerst bis Anfang März.
von Thomas Vikoler
Bozens Altstadt wird ab dem heutigen Freitag zur nächtlichen Sperrzone – jedenfalls für Gläser, Alkohol, Musikanlagen bzw. Menschen, die mit diesen Gegenständen herumspazieren.
Bürgermeister Renzo Caramaschi hat gestern Nachmittag die angekündigte Verordnung infolge der Massenschlägerei am vergangenen Sonntag am Obstmarkt erlassen.
Sie gilt vorerst für einen Monat, vom 3. Februar bis 5. März.
Laut Prämissen zielt die Verordnung weniger gegen Gewaltexzesse, sondern gegen nächtliche Ruhestörung, Abfallwegwerfen und allgemeinen Verfall in den Straßen.
„In den letzten Tagen und speziell am vergangenen Wochenende wurde auf den öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Straßen und Parkanlagen der Stadt vermehrt achtlos weggeworfene Abfälle verschiedenster Art, darunter auch Flaschen und Glasscherben, Plastikflaschen, Dosen und verschiedene Getränkebehälter, vorgefunden, was darauf zurückzuführen ist, dass immer mehr Personen, die diese Orte in den Nachtstunden aufsuchen, ihren Müll nicht in den von der Stadtverwaltung bereitgestellten Abfallbehältern und – containern entsorgen. Folglich müssen vor Ort wiederholt und regelmäßig außerordentliche Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, die mit hohen Kosten verbunden sind“, heißt es in der Verordnung.
Und weiter: „Zugleich sind bei der Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden über die Störung der öffentlichen Ruhe durch lautstarkes Grölen und Rufen im öffentlichen Raum und laute Musik u. a. aus Radiogeräten oder anderen Verstärkeranlagen durch Menschenansammlungen eingegangen, welche die weggeworfenen Abfälle in unangebrachter Weise genutzt haben, da vor allem Flaschen, Gläser und Glasscherben als Wurfgegenstände gegen Personen verwendet wurden, wobei auch entsprechende Verletzung bei letzteren verursacht wurden“.
Mit der Verordnung werden Maßnahmen eingeführt, wie sie im vergangenen Sommer in bestimmten Straßen gegolten hatten. Allerdings ist diesmal die gesamte Altstadt vom Bahnhof bis zur Talfer (plus die Freiheitstraße und die Gegend um den Siegesplatz) betroffen.
Dort gilt ab der Sperrstunde (1.00 Uhr) ein Verbot der Verwendung von Radiogeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten. Auch das Singen ist in der gesamten Altstadt verboten.
Ab 1.00 Uhr dürfen außerdem keine Gläser, Flaschen, Dosen, Plastikbehälter mehr getragen bzw. abgestellt werden, unabhängig davon, ob sie Alkohol enthalten oder nicht. Es gilt aber – implizit bis 5.00 Uhr früh ein Trinkverbot außerhalb der Gastgärten. In diesen ist das Trinken – während der Öffnungszeiten – weiterhin erlaubt.
Die Strafen für Zuwiderhandlungen sind saftig: Von 200 bis 600 Euro (bei sofortiger Bezahlung die Mindeststrafe).
Inzwischen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zum Zusammenstoß zweier Banden auf dem Obstmarkt Ermittlungen zum Tatbestand der Schlägerei aufgenommen hat. Drei Angestellte einer Bar, die in der Nacht auf vergangenen Sonntag leicht verletzt wurden, haben inzwischen Anzeige erstattet.
Bozens Bürgermeister Caramaschi hat angekündigt, dass sich die Stadt Bozen im Strafverfahren als Nebenklägerin einlassen wolle.
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Kommentare (1)
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tiroler
Strafen dürfen sicher nicht ausgestellt weren, wenn man sich auf öffentlichem Grund anständig benimmt und auch etwas trinkt. Das geht entschieden zu weit.