Suche nach dem Motiv
Im Mordprozess Fatima Zeeshan werden Abhörungen aus dem Gefängnis ausgewertet. Mit Übersetzungsproblemen.
Mustafa Zeeshan hatte im Zeitraum zwischen Mai und Dezember 2020 vom Bozner Gefängnis aus häufigen telefonischen Kontakten mit Verwandten (Schwester, Mutter, Vater) in Pakistan.
Im Jänner jenes war der inzwischen 40-jährige Pizzabäcker aus Vierschach unter dem Vorwurf verhaftet worden, seine Ehefrau Fatima in der gemeinsamen Wohnung zu Tode geprügelt zu haben.
Weil die Ermittler kein klares Tatmotiv erkennen konnten, hörten sie die Telefonate Zeeshans aus dem Gefängnis sieben Monate lang ab.
Bei der gestrigen Schwurgerichtsverhandlung wurden die transkribierten Gespräche von Gutachtern und Sachverständigen präsentiert bzw. analysiert. Dabei zeigte sich, dass die jeweiligen Übersetzungen aus der Originalsprache zum Teil voneinander abweichende Versionen mit sich bringen. Was meinte Zeeshan etwa mit der Aussage, dass sich „sie“ (Gerichte und Anwälte) eine psychische Erkrankung nicht vorspielen ließen?
Hier wittert die Anklage den Verdacht, der Angeklagte könnte eine solche vorspielen, um mit einer niedrigeren Strafe davonzukommen. Die Verteidigung beharrt hingegen darauf: Die bei Zeeshan diagnostizierte Schlafkrankheit sei keine psychische Erkrankung. Und: Der 40-Jährige habe in den Telefonaten mit seinen Verwandten nie zugegeben, er habe seine Frau Fatima verboten, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.
Auf der heutigen Verhandlung werden sich psychiatrische Gutachter mit den abgehörten Telefongesprächen befassen. Ein Motiv für den grausamen Frauenmord ist bisher tatsächlich nicht erkennbar. (tom)
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