Keine Doppelbesteuerung
Am Mittwoch ist das Gesetz zur Ratifizierung des italienisch-schweizerischen Abkommens über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgänger durch den Senat einstimmig verabschiedet worden.
In Südtirol sind rund 1.000 Personen betroffen, die meisten davon im Vinschgau. Sie gehören zu den rund 73.000 ArbeitnehmerInnen, die täglich in die Schweiz fahren, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Luigi Spagnolli, Berichterstatter der Maßnahme, und Julia Unterberger, die Präsidentin der Autonomiegruppe, erklären dazu:
„BürgerInnen der Provinz Bozen, die in der Schweiz arbeiten, werden als GrenzgängerInnen anerkannt und kommen daher in den Genuss der Beseitigung der Doppelbesteuerung von Löhnen, Gehältern und ähnlichen Vergütungen.
Das Abkommen, das an die Stelle des Abkommens von 1974 tritt, legt die Methode der konkurrierenden Besteuerung fest, diese ermöglicht der Schweiz eine Besteuerung bis zu einer Höhe von 80 % des nach den schweizerischen Vorschriften über die Einkommensteuer geschuldeten Betrags. Italien wendet dann seine eigene Einkommensteuer an und beseitigt die Doppelbesteuerung in Bezug auf Steuern, die bereits im anderen Staat erhoben worden sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass dieses Abkommen im Vergleich zum Abkommen von 1974 nicht nur die Behandlung von italienischen GrenzgängerInnen, die in der Schweiz arbeiten, regelt, sondern auch die Behandlung von schweizerischen GrenzgängerInnen, die in Italien arbeiten.
Nachdem die Kammer den Text ebenfalls gebilligt hat, kann die neue Regelung nach der Ratifizierung durch die Schweiz, ab 2024 in Kraft treten.“
Kommentare (4)
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