„Frage der Gerechtigkeit“
Die Landesregierung stellt sich gegen die Regierung Meloni und gewährt den Bürgern keinen Steuerschulderlass. Es geht um 2,5 Millionen Euro und 25.000 Schuldner.
von Matthias Kofler
Am morgigen Donnerstag stattet Landeshauptmann Arno Kompatscher im Palazzo Chigi der neuen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni einen Besuch ab. Beim Treffen mit dabei sind auch SVP-Chef Philipp Achammer sowie die Parlamentarier Julia Unterberger und Manfred Schullian. Neben autonomiepolitischen Fragen dürfte auch der jüngste Beschluss der Landesregierung, den vom staatlichen Haushaltsgesetz ermöglichten Steuerschulderlass nicht zu gewähren, zur Sprache kommen.
Der Hintergrund: Laut dem von der Regierung Meloni erarbeiteten Haushaltsgesetz 2023 haben die Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Steuerschulden bis zu 1.000 Euro aus den Jahren 2000 bis 2015 zu erlassen. Öffentliche Verwaltungen können demnach von der Einhebung von Zinsen wegen verspäteter Einleitung der Zwangseintreibung, Strafgebühren und Verzugszinsen absehen, wenn diese zum 1. Jänner 2023 den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten.
Obwohl der Steuerschulderlass ein Herzensanliegen der römischen Regierung ist, will Südtirol von der Möglichkeit nicht Gebrauch nehmen. Es sei dies eine Frage der Gerechtigkeit, betont der LH. „Die Annullierung von Steuerzahlkarten wäre gegenüber jenen BürgerInnen, die ihre Steuern bezahlt und den Forderungen der Verwaltung fristgerecht entsprochen haben, ungerecht“, so Kompatscher.
Beim Land sorgt man sich auch nicht vor eventuellen Rekursen gegen den Beschluss. Schließlich habe man auch in der Vergangenheit davon abgesehen, beispielsweise Bausünden zu erlassen. Inhaltlich bemängelt die Landesregierung, dass die staatliche Bestimmung Unterschiede zwischen den Forderungen der staatlichen Verwaltung und jenen der Körperschaften mache und die Steuerkraft der Schuldner und Schuldnerinnen nicht berücksichtige, so seien beispielsweise keine Einkommensgrenzen für den Schuldenerlass vorgesehen.
Die Forderungen des Landes, die nicht erlassen werden, betreffen zum einen die Kraftfahrzeugsteuer. Sie belaufen sich laut Schätzungen der Landesfinanzabteilung auf rund 2,5 Millionen Euro zuzüglich Verzugszinsen. 2,1 Millionen Euro davon sind Strafgebühren und 0,4 Millionen Euro Zinsen. Hinzu kommen weitere zirka 40.000 Euro (zuzüglich Verzugszinsen) auf außersteuerliche Einnahmen. Die Anzahl der Schuldnerinnen und Schuldner der Landesverwaltung im besagten Zeitraum von 2000 bis 2015 beläuft sich auf rund 25.000, juristische Personen eingeschlossen. „Wir werden also auf der Eintreibung beharren“, sagt Kompatscher. Über die Entscheidung der Landesregierung, den Steuerschulderlass nicht anzuwenden, werden nun die Eintreibungsbeauftragten unterrichtet.
Im Sinne einer Empfehlung des Rates der Gemeinden haben sich bereits auch zahlreiche Gemeinden für die Nichtanwendung des Schuldenerlasses ausgesprochen. Eine Ausnahme macht die Stadtgemeinde Bozen.
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