Geschützte Wiesenbrüter
Die Landesregierung hat entschieden, die Beihilfen zum Schutz der Wiesenbrüter weiterzuführen und die Kriterien an die neue GAP angepasst. Ansuchen sind bis 28. April möglich.
Die neue Europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umfasst eine Reihe politischer Reformen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in der EU zu unterstützen. Sie ist mit 1. Jänner 2023 für einen Fünfjahreszeitraum in Kraft getreten. „Die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz stehen künftig noch stärker im Mittelpunkt, deshalb mussten die Kriterien für die Förderungen zum Schutz der Wiesenbrüter an die EU-Vorgaben angepasst werden“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
Malser Haide idealer Lebensraum für Wiesenbrüter
Die Malser Haide zwischen Glurns und St. Valentin bietet den idealen Lebensraum für Wiesenbrüter und andere Vogelarten. Die Voraussetzung für die Erhaltung des Lebensraumes dieser Vogelarten ist ein nicht zu früher Mähtermin auf den betroffenen Wiesenflächen. Die Landesregierung hat deshalb im Jahr 2021 erstmals Richtlinien für die Gewährung einer Flächenprämie beschlossen, um den durch den späteren Mähtermin entstehenden futtermäßigen Nachteil der Wiesen auszugleichen.
Auch mit der neuen GAP werden die Beihilfen weitergeführt, einige Abschnitte der Richtlinien sind mit heutigem Beschluss an die neuen Gegebenheiten angepasst worden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden wie folgt festgelegt: Begünstigt sind die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätigen Kleinstunternehmen, die im Projektgebiet auf der Malser Haide die Kulturart „Wiese“, einschließlich deren Unterkategorien, bewirtschaften.
Mähtermine: frühestens Ende Juni bis Anfang Juli
Das betroffene Gebiet mit einem Gesamtausmaß von rund 1500 Hektar ist in drei Unterzonen unterteilt, dementsprechend ist der frühestmögliche Mähtermin gestaffelt zwischen Ende Juni und Anfang Juli festgesetzt. Beiträge werden nur mehr für Kulturflächen ausgezahlt, die am Vorhaben „Dauergrünland“ oder „Biologische Produktion“ im Rahmen der Umwelt-, Klima- und anderer Bewirtschaftungsverpflichtungen des gesamtstaatlichen Strategieplanes der gemeinsamen Agrarpolitik teilnehmen. Außerdem dürfen die betroffenen Flächen weder planiert noch entwässert werden.
„Der Beitrag wird in Form einer Flächenprämie vergeben und beträgt 600 Euro pro Hektar, wobei mindestens 200 Euro pro Gesuch erreicht werden müssen“, informiert Landesrat Schuler. Der Antrag muss auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bis zum 28. April im Amt für Viehzucht der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht werden. Von Einzelbeihilfen ausgeschlossen sind Unternehmen, die gemäß EU-Verordnung in Schwierigkeiten sind oder einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
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