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Klage gegen den Busfahrer

Zum Luttacher Horror-Unfall fordert ein Schwerverletzter 3,7 Millionen Euro Schadensersatz – vom Lenker des Shuttlebusses, der die Touristengruppe nach Hause brachte.

Er spielte im Strafverfahren zum Horror-Crash am 5. Jänner 2020 in Luttach eine Nebenrolle, es richtet sich allein gegen Stefan Lechner, dem Lenker des Audi TT. Doch nun gerät auch der Lenker des Shuttlebusses, der die Touristengruppe aus Deutschland vor dem Unfall nach Hause brachte, ins Visier der Nebenkläger.

Ein Mann, der an jenem Abend schwerst verletzt wurde, und voraussichtlich bis zu einem Lebensende ans Bett gefesselt sein wird, hat über den Bozner Anwalt Markus Wenter eine Zivilklage gegen ihn, seinen Arbeitgeber und die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens aus dem Ahrntal eingebracht.

Die Forderung: 3,7 Millionen Euro.

Dem Busfahrer wird eine 30-prozentige Mitschuld an dem Unfall vorgehalten, weil er nicht alles unternommen habe, um seine Fahrgäste von einem Schaden zu bewahren. Nämlich indem, er sie nicht – was naheliegend gewesen wäre – auf der Straßenseite bei der Brücke hat aussteigen lassen, wo sich ihr Hotel befand.

Stattdessen hielt der Bus, wie sich im Gutachten zum Strafverfahren zeigte, in rund hundert Metern Abstand auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Passagiere mussten die Landesstraße überqueren.

Gestern fand am Landesgericht die Auftaktverhandlung zu diesem Streit um Schadensersatz statt. Der Anwalt der Haftpflichtversicherung des Busunternehmens (Allianz) argumentierte dabei, dass der einzige Verantwortliche für den Unfall Stefan Lechner sei. Laut Kläger-Anwalt Wenter müsse hier zwischen Straf- und zivilrechtlicher Haftung unterschieden werden. Hätte der Bus in der Nähe der Brücke gehalten, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.

Zivilrichterin Daniela Pol muss nun ihr Urteil fällen.

Die Vorverhandlung für Stefan Lechner im Strafverfahren findet im März am Landesgericht statt. (tom)

 

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