Haftskonto für Oberhauser
Am Donnerstag findet vor dem OLG der Berufungsprozess im Mordfall Barbara Rauch statt. Es wird eine Haftreduzierung für Lukas Oberhauser von drei Jahren geben, wie Verteidigung und Anklage vorab vereinbart haben.
von Thomas Vikoler
Lukas Oberhauser sitzt derzeit im Bozner Gefängnis in Untersuchungshaft. Damit dürfte es in rund einem Monat vorbei sein. Der 26-jährige Vilpianer wird in eine gerichtspsychiatrische REMS-Struktur gebracht, wo er mindestens drei Jahre lang therapiert werden wird.
Dieses Szenario ist das Ergebnis von Verhandlungen, welche Alessandro Tonon und Karl Pfeifer, Oberhausers Verteidiger, in den vergangenen Tagen mit der stellvertretenden Generalstaatsanwältin am Oberlandesgericht Bozen, Alessandra Burei, geführt haben.
Für eine Rücknahme der Berufungsgründe gegen das erstinstanzliche Urteil – Oberhauser war wegen vor einem Jahr von einem Schwurgericht wegen vorsätzlicher Tötung der 28-jährigen Barbara Rauch und Stalkings zu 26 Jahren Haft und drei Jahren REMS verurteilt worden – gibt es einen Haftskonto von drei Jahren.
„Die Generalstaatsanwaltschaft hat dem Vergleich bereits schriftlich zugestimmt. Wir gehen davon aus, dass auch das Oberlandesschwurgericht ihm zustimmt“, erklärte Verteidiger Karl Pfeifer gestern.
Die Verhandlung am Donnerstag findet hinter verschlossenen Türen statt. Das deutet darauf hin, dass dort – nach der Vereidigung der Geschworenen – das sogenannte Konkordat formalisiert wird.
Die Verteidiger hatten in ihrer Berufungsschrift u.a. auf eine nicht korrekte Berechnung der Fortsetzung der beiden Strafbestände vorsätzliche Tötung und Stalking beanstandet. Auch beklagten sie die Nicht-Zuerkennung des mildernden Umstandes der Entschädigung der Nebenkläger.
Doch das wird durch den Deal in der Berufung unerheblich, Oberhauser erhält einen Haftskonto von drei Jahren. Das Urteil wird 30 Tage nach seiner Verkündigung rechtskräftig, der Koch aus Vilpian, der seine Bekannte Barbara Rauch im März 2020 in deren Lokal in Eppan mit 37 Messerstichen tötete, kommt dann voraussichtlich in das für Südtirol zuständige REMS in Pergine.
Das Bozner Schwurgericht hatte Oberhauser für vermindert zurechnungsfähig und gemeingefährlich erklärt.
Die Nebenkläger, die von Flavio Moccia und Angelo Polo vertreten sind, werden das Berufungsurteil hinnehmen, wollen aber eine Zivilklage gegen Oberhauser einbringen.
Im Zuge des Strafverfahrens hatte er bzw. seine Eltern den Angehörigen der Ermordeten 600.000 Euro bezahlt, deren Forderung lag aber bei rund dem Doppelten.
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