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Der verjährte Pöder

Andreas Pöder

Die Kassation annulliert zum zweiten Mal das Berufungsurteil in der Unterschlagungs-Causa von Andreas Pöder.  

Mit der Cartabia-Reform sollen Strafverfahren in Italien beschleunigt werden. Doch das bedeutet freilich nicht, dass sie nicht doch lange dauern.

So wie das Strafverfahren gegen den früheren Landtagsabgeordneten Andreas Pöder, der im Jahre Sommer 2019 in einem verkürzten Verfahren am Landesgericht Bozen zu eineinhalb Jahren Haft wegen Amtsunterschlagung verurteilt worden ist.

In seiner Eigenschaft als Fraktionssprecher der BürgerUnion soll er bis 2013 rund 65.000 Euro an Fraktionsgeldern unterschlagen haben.

Doch das Urteil ist bis heute nicht rechtskräftig – und wird es wohl auch nie werden.

Die Kassation hat nun nämlich zum zweiten Mal das Berufungsurteil zu diesem Endlosverfahren aufgehoben und ein drittes Berufungsverfahren angesetzt. Bis der Fall nach diesem wieder vor dem Höchstgericht landet, dürften alle Pöder vorgehaltenen strafbaren Handlungen verjährt sein (oder es kommt zu einem definitiven Freispruch in der Sache selbst).

Doch der Reihe nach: Am 6. Juli 2020 bestätigte das Bozner Oberlandesgericht den erstinstanzlichen Schuldspruch gegen Pöder, der aber von Kassation aufgehoben wurde. Es folgte ein zweiter Berufungsprozess in Trient, in dem die Vorhaltungen für die Jahre 2008 für verjährt erklärt wurden. Für die Ausgaben in den Jahren 2010 bis 2013 wurde die Verurteilung bestätigt, es gab aber eine Haftreduzierung. Dieses Urteil vom 4. März 2021 ist nun von der Kassation aufgehoben worden, und zwar wegen verschiedener Begründungsmängel und der Nichtwürdigung von Beweismitteln, die von der Verteidigung vorgebracht worden waren. Außerdem, so heißt es nun in der Urteilsbegründung der Kassation, seien die Trienter Richter nicht den Vorgaben des ersten Spruchs der Höchstrichter gefolgt.

Und so muss sich im Laufe dieses Jahres das Bozner OLG, diesmal in anderer Zusammensetzung, wieder mit dem Fall Pöder befassen.

 

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