Haft für Einbrecher
Der Einbrecher von Raas hat einen gerichtlichen Vergleich über zwei Jahre Haft abgeschlossen und ist auf freiem Fuß.
Er verbrachte immerhin zwei Wochen im Bozner Gefängnis, nachdem ihn die Carabinieri am 5. Jänner bei einem Einbruchsversuch in Raas, Gemeinde Natz-Schabs, ertappt hatten.
Gestern durfte der Mann, ein 25-jähriger Albaner, das Bozner Gefängnis wieder verlassen.
Er schloss am Vormittag am Landesgericht vor Richter Federico Secchi im Rahmen eines Schnellverfahrens ab.
Das Strafmaß: Zwei Jahre Haft ohne Bewährung wegen insgesamt drei versuchter Einbrüche (zunächst war ihm auch ein vollendeter Einbruch vorgeworfen worden.
Der Mann war nicht vorbestraft.
Ebenfalls einen Vergleich abgeschlossen hat gestern am Landesgericht jener Mann, der ebenfalls am 5. Jänner bei einem Einbruch erwischt wurde.
Er erhielt drei Jahre Haft ohne Bewährung und muss – im Gegensatz zum Einbrecher von Raas im Gefängnis bleiben. (tom)
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Kommentare (7)
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romy1988
Auf freiem Fuß? Bin gerade dabei, meinen Hustenanfall in den Griff zu bekommen.
kirchhoff
Aiusserhalb von Südtirol war ich ja schon einiges gewohnt, doch jetzt kann ich auch nur über die Bozner Justiz den Kopf schütteln!!!
dn
Die Justiz muss die Gesetze erfüllen. Wenn, dann regt euch über Politiker auf, die solche Gesetze erlassen.
robby
Nein nein, ein Richter hätte sehr wohl die Möglichkeit eine Haft zu veranlassen wenn er beim Angeklagten eine Wiederholungsgefahr vermutet.
Aber wahrscheinlich konnte der Einbrecher eine schwere Jugend und traumatische Erlebnisse geltend machen.
Zum kotzen solche Urteile.
klum
„Er erhielt drei Jahre Haft ohne Bewährung und muss – im Gegensatz zum Einbrecher von Raas im Gefängnis bleiben. (tom)“
Sehr geehrter Herr (Tom), Auch der Einbrecher von Raas hat laut ihren Zeilen „2 Jahre ohne Bewährung“. Allerdings ist er komischerweise „Auf freiem Fuss“
enjoy
Berichterstattung aus der Volksschule. Das hält ja kein Mensch aus wie schlecht die Artikel geschrieben sind.