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„Das macht keinen Sinn“

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Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) spricht sich gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftskennzeichnung der verwendeten Lebensmittel in der Gastronomie aus.

Der am Mittwoch im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages genehmigte Gesetzesentwurf bringt einen enormen bürokratischen und administrativem Mehraufwand für die gastronomischen Betriebe mit sich, kritisiert der HGV in einer Presseaussendung.

Wenn das Ziel verfolgt werden soll, mehr regionale Produkte in der Gastronomie zu verwenden, weist der HGV darauf hin, dass der erforderliche Versorgungsgrad bei vielen Lebensmitteln regional kaum gegeben ist, etwa ist Geflügel kaum verfügbar und manche im Gesetzesentwurf erwähnten Produkte werden in Südtirol gar nicht hergestellt. „Auch aus diesem Grund sehen wir wenig Sinn in einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der verwendeten Lebensmittel in den gastronomischen Betrieben“, argumentiert HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Zudem verweist der HGV darauf, dass die Herkunftskennzeichnung keine Garantie für Qualität des Produktes ist. Weiters weist der HGV darauf hin, und dies hat auch der Gemeindenverband in seinem Gutachten festgestellt, dass das Land Südtirol nicht ohne weiteres eine eigene Regelung zur Angabe der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln erlassen kann. Eine EU-Verordnung sieht nämlich vor, dass Herkunftskennzeichnungen nur über nationale Bestimmungen verpflichtend vorgeschrieben werden können.

Der im Gesetzgebungsausschuss abgesegnete Gesetzesentwurf würde zudem bedeuten, dass die nichtgewerblichen Betriebe, wie Buschenschänke, nicht verpflichtet werden, die Herkunftskennzeichnung der Lebensmittel anzuführen. „Diese Ungleichbehandlung zwischen gewerblichen Gastronomiebetrieben und Buschenschänken kann keineswegs akzeptiert werden. Schließlich bieten beide Betriebstypen dasselbe Wienerschitzel oder dasselbe Kalbsgulasch an. Warum der Gastbetrieb angeben muss, woher er das Fleisch bezieht, und der Buschenschank nicht, ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt HGV-Präsident Pinzger.

Sehr wohl spricht sich der HGV aber für die Förderung von freiwilligen Initiativen aus, um den Einsatz von regionalen Lebensmittelprodukten in der Gastronomie zu forcieren. Als Beispiel erwähnt der HGV die von IDM Südtirol vorangetriebene Initiative „Nachhaltigkeits-Label Südtirol“ für Tourismusbetriebe, wo die Verwendung von regionalen Produkten, wie Milch, Joghurt, Äpfel sowie ein bestimmter Anteil an regionalen Weinen, verpflichtend vorgesehen ist.

Der HGV ist überzeugt, dass man weiterhin freiwillige Initiativen zur Herkunftskennzeichnung forcieren soll, anstatt in der betrieblichen Praxis weitere bürokratische und administrative Hürden zu schaffen, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

 

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