Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Der Schlepper-Deal

Der Schlepper-Deal

Im Schlepperei-Hauptverfahren gegen den Ex-Flüchtlingsbetreuer Firas Fadel kündigt sich ein Deal mit der Staatsanwaltschaft an. Wenn diese den Vorwurf der Gewinnabsicht fallenlässt.

von Thomas Vikoler

Am 30. Dezember ist in Italien eine umfangreiche Strafrechtsreform in Kraft getreten, benannt nach Ex-Justizministerin Marta Cartabia. Einige sprechen von einer versteckten Amnestie, andere von einer erhofften Beschleunigung der Justiz.

Im Fall des 43-jährigen Brixner Fires Fadel könnte die Cartabia-Reform tatsächlich zu einem raschen Ende eines Hauptverfahrens beitragen, das nun seit nunmehr vier Jahren läuft.

Fadel wird gewerbsmäßige Schlepperei vorgeworfen, darauf stehen von fünf bis 15 Jahre Haft. Der Mitarbeiter von Volontarius war im Jänner 2017 von der Polizei verhaftet worden, verbrachte rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft und verlor seine Arbeit bei der Organisation, die am Brenner ein Projekt zur Unterstützung von Migranten betrieb.

Fidel soll, so die Anklage, nebenbei Geflüchtete von Italien nach Österreich geschleust haben und dafür Geld kassiert haben.

Ein Vorwurf, den sein Verteidiger Nicola Nettis entschieden zurückweist. Das Beweissicherungsverfahren habe widersprüchliche Aussagen von Personen ergeben, die behauptet hatten, dem Flüchtlingsbetreuer 1.7000 Euro bezahlt zu haben. In einem Strafverfahren in Deutschland gegen mehrere Libanesen, welche mit Personen in Italien in Kontakt standen, sind bereits vor Jahren mehrere Schuldsprüche ergangen.

Nun kündigt sich auch im Prozess gegen Fadel ein Ende des Hauptverfahrens an. Zwar sagten bei einer Verhandlung am Montag am Landesgericht zwei Zeugen aus – Volontarius-Direktor Claude Rotelli und ein Mitarbeiter, der mit dem Angeklagten am Brenner tätig war -, bereits auf der kommenden Verhandlung könnte die Verteidigung einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren stellen.

Dies unter der Bedingung, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage abändert und den erschwerenden Umstand der Gewinnabsicht fallenlässt. Übrig bliebe allein das „normale“ Schleusen, auch wenn der Mitarbeiter nun aussagte, man habe im Rahmen eines Projekts Geflüchtete am Brenner allein mit Essen, Kleidung und Informationen zu den Zügen versorgt.

Verteidiger Nettis in der Verhandlung an, dass sein Mandant bereit sei, mit seinem Ex-Arbeitgeber Volontarius Verhandlungen über die Zahlung von Schadensersatz wegen verursachten Imageschadens zu verhandeln. Volontarius ist im Hauptverfahren – wie der Verein River Equipe – als Zivilpartei vertreten.

Kommt der Deal mit der Staatsanwaltschaft und Volontarius zustande, kann Fadel im verkürzten Verfahren mit einer vergleichsweise milden Strafe rechnen. Bei einem Verzicht auf eine Berufung bei einem Schuldspruch stünde ihm laut Cartabia-Reform ein weiteres Sechstel Strafnachlass zu.

Aus prozessökonomischer Sicht auf jedem Fall ein Vorteil für alle.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen