Tatort: Rücksitz
Die Kassation bestätigt die Haftstrafe für einen süditalienischen Maurer wegen Vergewaltigung einer 18-Jährigen.
Er selbst behauptete, die junge Frau habe dem Sex mit ihm zugestimmt. Dagegen sprach allerdings das Beweismittel einer zerrissenen Hose. Im Juni 2021 kam ein Richtersenat am Bozner Landesgericht zum Schluss, dass der damals 20-jährige Bauarbeiter aus Barletta die 18-jährige Südtirolerin am Rücksitz eines Chevrolet Aveo vergewaltigt hat. Sie verurteilte den Mann zu drei Jahren und vier Monaten Haft.
Die Tat ereignete sich am 26. September 2017 nach einem Diskobesuch auf der Staatstraße zwischen Gargazon und Sinich.
Die römische Kassation hat das Urteil des Bozner Oberlandesgerichts, das im vergangenen Herbst das erstinstanzliche Urteil bestätigt hatte, für rechtens erklärt.
Es bleibt bei drei Jahren und vier Monate Haft wegen erschwerter sexueller Gewalt. Der rechtskräftig Verurteilte muss dem Opfer zudem 8.000 Euro Anzahlung an Schmerzensgeld und die Prozesspesen ersetzen. Als Nebenstrafe wurde der Bauarbeiter aus Apulien für fünf Jahre aus allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen.
Im Verfahren vor der Kassation hatte der Verteidiger des Bauarbeiters übrigens eingewandt, dass im Hauptverfahren vor dem Bozner Landesgericht Zeugen in deutscher Sprache ausgesagt haben und sein Mandant die Aussagen deshalb nicht habe verstehen können.
Die Kassation wertete den Einwand als unbegründet – sein Verteidiger hatte der Zweisprachigkeit der Hauptverhandlung zugestimmt, sodass die Zeugenaussagen nicht simultan übersetzt werden musste. In diesem Fall war die Sprache als Prozesssprache nicht erfolgreich. (tom)
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