„Skonto“ für Oberhauser?
Die Verteidiger von Lukas Oberhauser setzen im Berufungsprozess zum Mordfall Barbara Rauch Ende Jänner auf eine erhebliche Haftreduzierung.
von Thomas Vikoler
Es wird in der Verhandlung vor dem Oberlandesschwurgericht, die für den 26. Jänner angesetzt ist, zu keinem Zeugenaufmarsch wie in der ersten Instanz kommen.
Das Bozner Schwurgericht unter Vorsitz von Carlo Busato verurteilte am 11. Februar vergangenen Jahres den 26-jährigen Lukas Oberhauser aus Vilpian wegen Tötung mit Vorbedacht der 28-jährigen Barbara Rauch zu einer Haftstrafe von 26 Jahren.
Dazu ordnete es die Einweisung des Geständigen in eine gerichtspsychiatrische Heilanstalt für mindestens drei Jahre an.
Oberhauser wurde für schuldig befunden, die junge Gastronomin im März 2020 in deren Lokal in Eppan mit 17 Messerstichen getötet und sie zuvor gestalkt zu haben.
Alessandro Tonon und Karl Pfeifer, die beiden Verteidiger Oberhausers, zeigten sich nach der Urteilsverkündigung zufrieden mit dem Urteil. Vor allem deshalb, weil das Schwurgericht – entgegen dem Gerichtsgutachten – ihren Mandanten für teilweise zurechnungsfähig eingestuft hatte.
Im Berufungsprozess bemühen sich die Anwälte um eine erhebliche Haftreduzierung für Oberhauser. Einmal mit einem neuerlichen Antrag auf ein verkürztes Verfahren, das ein automatisches Drittel Strafnachlass bringen würde. Die bisherige Rechtsprechung zur Abschaffung des verkürzten Verfahrens für Tötungsdelikte spricht allerdings dagegen.
Tonon und Pfeifer bestreiten in ihrer Berufungsschrift – wie im Schwurgerichtsprozess – die Grausamkeit der Tat, welche im Urteil als erschwerender Umstand gewertet wurde. Oberhauser erhielt wegen seines Prozessverhaltens und der Zahlung von 600.000 Euro an die Hinterbliebenen von Barbara Rauch allgemein mildernde Umstände.
Seine Verteidiger argumentieren in der Berufung, dass ihm wegen seiner vom Gericht festgestellten verminderten Schuldfähigkeit ein autonomer mildernder Umstand wegen Entschädigung der Hinterbliebenen zustehe.
Schließlich beantragen Tonon und Pfeifer die Einrechnung der drei Jahre in einer gerichtspsychiatrischen Heilanstalt (vor Antritt der eigentlichen Haft) in die Gefängnisstrafe. Bei einer Annahme dieses Antrages würde diese also auf 23 Jahre reduziert.
Erhält Oberhauser auch mildernde Umstände wegen Entschädigung der Zivilparteien, dürfte die Strafe am Ende unter 20 Jahren Haft liegen.
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Kommentare (3)
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netzexperte
Ein Wahnsinn, wie hier geschachert und gehandelt wird. Dieser Typ hat zwei kleinen Kindern die Mutter genommen, auf brutalste Art und Weise. Unverzeihlich und mit nichts wiedergutzumachen.