Die neuen Bestimmungen
Das Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz, das unter anderem Bestimmungen zu Luftreinhaltung, Radwegen, Energieeinsparung, Borkenkäfer und Gesundheitspersonal beinhaltet, tritt am 13. Jänner in Kraft.
Der Südtiroler Landtag hatte am 17. Dezember das Landesgesetz „Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023“ genehmigt.
Am Donnerstag, 12. Jänner, wird dieses Begleitgesetz zum Landesstabilitätsgesetz als Landesgesetz Nr. 1 vom 9. Jänner 2023 im Amtsblatt der Region Nr. 2 veröffentlicht. Es tritt am Folgetag, am Freitag, 13. Jänner 2023, in Kraft.
Das Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2023 beinhaltet unter anderem Bestimmungen zu Luftreinhaltung, Radwegen, Energieeinsparung, Borkenkäfer und Gesundheitspersonal.
So schafft das neue Gesetz die Voraussetzungen, um bei anhaltenden Verkehrsstaus den Verkehr von Staats-, Landes- oder Gemeindestraßen auf die Autobahn zu verlagern, wobei das Land die Kosten für eine solche Verlagerung übernehmen kann. Ebenso ermöglicht das neue Gesetz den Erwerb übergemeindlicher Radwege und Radrouten durch das Land: Die entsprechenden Grundstücke können für solche „öffentlichen Zwecke“ enteignet werden. Die Radwege sind in der Folge öffentliches Gut.
Erleichterungen und Vereinfachungen bei der Beschäftigung von Gesundheitspersonal bringen die Änderungen am Landesgesetz „Neuregelung des Gesundheitsdienstes“, die ebenfalls Teil des Begleitgesetzes sind.
Diese machen unter anderem eine befristete Anstellung von Ärztinnen und Ärzten ohne Facharztdiplom möglich. Geändert wurde auch das Landesgesetz „Neuordnung der örtlichen Körperschaften“ im Hinblick auf eine gemeinschaftliche Bewirtschaftung der Hausabfälle. Das Begleitgesetz beinhaltet zudem die Bestimmungen zur Bekämpfung des Borkenkäfers und deren Finanzierung und schafft die Voraussetzung für die Einrichtung einer internationalen Fachrichtung an der Oberschule.
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