Die Kunstfehler
Die Versicherung des Südtiroler Sanitätsbetriebes hat in den vergangenen 10 Jahren über 27 Millionen Euro an Schadenersatz ausbezahlt.
Unweigerlich würden sich bei den jährlich in den unterschiedlichen Einrichtungen und Kliniken des Südtiroler Sanitätsbetrieb erbrachten ambulanten Leistungen und den vielen chirurgischen/interventionellen Eingriffen medizinisch-ärztlich-pflegerische Behandlungsfehler unterschiedlichen Ausmaßes ereignen, merkte Franz Ploner (Team K) an.
Es gebe wahrscheinlich Hunderte von Patientinnen und Patienten, die gegen den Sanitätsbetrieb bei vermuteten Behandlungsfehlern gerichtlich oder außergerichtlich vorgehen.
Viele Verfahren würden über die Patientenanwaltschaft eingebracht.
Dies vorausgeschickt, ersuchte Ploner um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Gerichtsverfahren wurden in den vergangenen Jahren von Patienten und Angehörigen und über die Patientenanwaltschaft gegen den Sanitätsbetrieb eingeleitet? Wie viele davon wurden gerichtlich bzw. wie viele wurden außergerichtlich durch die Schlichtungsstelle des Landes geregelt? Wie hoch sind die Gerichtsspesen, die der Sanitätsbetrieb im Zeitraum 2017-2022 bezahlen musste? Welchen Schadensersatz musste der Sanitätsbetrieb für die nachgewiesene Behandlungsfehler im Zeitraum 2012-2022 bezahlen? Wie hoch sind die von der Versicherung erbrachten Schadensummen? Ist im Haushalt des Sanitätsbetriebes ein eigener Fonds für Behandlungsfehler (gerichtlich und Schlichtungsstelle) vorgesehen? Wenn ja, wie hoch ist dieser dotiert?
Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher gab es in den vergangenen Jahren jeweils durchschnittlich 180 Verfahren, mit fallender Tendenz. Durchschnittlich fünf Verfahren würden jährlich über die Volksanwaltschaft eingereicht, rund 30 über die Schlichtungsstelle des Landes.
Etwa eineinhalb Jahre dauere ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle im Schnitt. Der Sanitätsbetrieb habe eine Versicherung abgeschlossen, alle Kosten für Gerichtsspesen und Schadenersatz seien durch diese gedeckt, es gebe keinen Selbstbehalt.
Alles in allem sei der durch die Versicherung gedeckte Schadensbetrag von 2012-2022 rund 27.165.900 Euro gewesen, doch dies sei noch nicht der definitive Betrag, weil es noch laufende Verfahren gebe. Es gebe keinen Fonds, weil es keinen Selbstbehalt gebe.
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Kommentare (2)
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andreas
Sinngemäße Aussage eines Insiders in Deutschland.
„Würden die Leute über die Fehler in Krankenhäuser Bescheid wissen, würde keiner mehr hingehen.“
Muß man die ehemaligen Kollegen zwindend bloßstellen?
pingoballino1955
Gute Anfrage von Dr.Ploner ,die Leute sollen wissen,was ,wenn,wie schiefläuft und gelaufen ist.Warum immer alles vertuschen?