Kürzere Prozesse?
Seit 30. Dezember ist die weitreichende Cartabia-Strafrechtsreform in Kraft. Welche Neuerungen die Bestimmung mit sich bringen.
In der Strafsektion des Bozner Landesgericht werden die vor Jahreswechsel in Kraft getretenen neuen Bestimmungen eifrig studiert.
Sie sind nach Marta Cartabia, Justizministerin in der Regierung Mario Draghi benannt, und bringen weitereichende Neuerungen insbesondere in der Strafprozessordnung.
Das Ziel: In Italiens Gerichten soll die Dauer von Strafverfahren innerhalb 2026 um 25 Prozent reduziert werden – eine Bedingung der EU für die Auszahlung von PNRR-Geldern.
Die Cartabia-Reform begünstigt die Anwendung von sogenannten alternativen Verfahren, also Strafzumessung (gerichtlicher Vergleich) und verkürztes Verfahren.
Einer der Anreize für Beschuldigte: Beim Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs kann dieser – in Bezug auf die Verantwortlichkeit – nicht auf Zivil-, Verwaltungsgerichts- oder Schadensersatzverfahren vor dem Rechnungshof umgelegt werden. Außerdem können (anders als bisher) auch Nebenstrafen mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt werden.
Für ein verkürztes Verfahren gibt es weiterhin – wie für die Strafzumessung – ein automatisches Drittel Strafnachlass. Wenn auf eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil verzichtet wird, gibt es gemäß Cartabia-Reform ein weiteres Sechstel Strafnachlass dazu.
Neu ist auch, dass Betroffene von Hausdurchsuchungen diese beim Voruntersuchungsrichter anfechten können – auch wenn diese naturgemäß bereits durchgeführt worden sind. (tom)
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