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„Macht alles die Versicherung“

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Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer stellt klar: Die Fälle von angeblichen Kunst- oder Behandlungsfehlern werden  nicht vom Sanitätsbetrieb, sondern direkt von der Versicherung übernommen.

In den vergangenen Tagen hatte es in Südtirol mehrere Meldungen über Verurteilungen des Sanitätsbetriebs aufgrund von Ansprüchen einiger Patienten gegeben.

Der  Sanitätsbetrieb weist nun darauf hin, dass in allen Fällen, in denen der Sanitätsbetrieb von seinen Patienten wegen angeblicher klinischer Fehler verklagt wird, die Versicherungsgesellschaft, die Verteidigung des Falles direkt übernimmt.

Generaldirektor Florian Zerzer stellt klar, dass damit jede Entscheidung über die Art der Verteidigung, die Aussichten auf einen Vergleich oder eine Berufung gegen negative Urteile und vor allem alle Verurteilungen zu Schadenersatz vollständig und ausschließlich der genannten Versicherungsgesellschaft überlassen werden, ohne dass der Sanitätsbetrieb durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung irgendeine Möglichkeit hat, diese Entscheidungen zu beeinflussen.

Daher ist es nicht der Sanitätsbetrieb, sondern seine eigene Versicherungsgesellschaft, die letztendlich zur Zahlung der von den Gerichten zugesprochenen Entschädigung herangezogen wird, so Zerzer.

 

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